12.7.6
Betriebsbremsanlage (alle Varianten)
gültig für
Zweileitungs-Druckluft-Betriebsbremsanlage
Hydraulische Betriebsbremsanlage
12.7.6.1 Allgemeine Sichtkontrolle der Betriebsbremsanlage
Die allgemeine Sichtkontrolle in regelmäßigen Abständen (siehe Kap. Wartungsplan – Übersicht, Seite
188) durchführen.
Prüfpunkte:
Rohr-, Schlauchleitungen und Kupplungsköpfe dürfen äußerlich nicht beschädigt oder verrostet
sein.
Gelenke, z.B. an Gabelköpfen müssen sachgemäß gesichert, leichtgängig und nicht
ausgeschlagen sein.
Seile und Seilzüge
müssen einwandfrei geführt sein
dürfen keine erkennbaren Anrisse aufweisen
dürfen nicht geknotet sein.
Kolbenhub an den Bremszylindern prüfen.
Citan 8/9000 BAH0090.0 03.16
Wenn die Sicht-, Funktions- oder Wirkungsprüfung der
Betriebsbremsanlage Mängel erkennen lässt, sofort eine gründliche
Inspektion aller Bauteile in einer Fachwerkstatt vornehmen lassen.
GEFAHR
Einstell- und Reparaturarbeiten an der Bremsanlage dürfen nur
Fachwerkstätten oder anerkannte Bremsendienste vornehmen.
Reinigen, Warten und Instandsetzen
197