Wichtige Informationen
für den Hörgeräteakustiker
Der Hörgeräteakustiker sollte vor der Abgabe eines
Hörsystems den zukünftigen Hörsystemträger an
einen Arzt (vorzugsweise HNO-Arzt) verweisen,
wenn er durch Beobachtung, Befragung oder
jedwede andere Information einen der folgenden
Punkte über den zukünftigen Hörsystemträger in
Erfahrung bringt:
· Sichtbare angeborene oder durch eine Verletzung
entstandene Deformationen des Aussen- oder
des Mittelohrs.
· Nässende Ohren innerhalb der letzten 90 Tage.
· Plötzlicher oder starker Hörverlust innerhalb der
letzten 90 Tage.
· Akuter oder chronischer Schwindel oder
Benommenheit.
· Einseitiger plötzlich aufgetretener Hörverlust
innerhalb der letzten 90 Tage.
· Eine Differenz zwischen Luft- und Knochen-
leitung grösser oder gleich 15 dB bei 500 Hz,
1000 Hz und 2000 Hz.
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