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Inspektion
5.1
Allgemeine Hinweise
Bieten Sie Ihrem Kunden einen jährlichen Inspektions-
und bedarfsorientierten Wartungsvertrag an. Was in ei-
nem jährlichen Inspektions- und bedarfsorientierten
Wartungsvertrag enthalten sein muss, können Sie im
Kapitel 9.2: "Inspektions- und Wartungsprotokolle" auf
Seite 36 nachlesen.
5.2
Heizkessel zur Inspektion vorbe-
reiten
Anlage außer Betrieb nehmen.
LEBENSGEFAHR
durch elektrischen Strom bei geöffneter Anlage.
Bevor Sie die Anlage öffnen:
Schalten Sie die Heizungsanlage mit dem Heizungs-
notschalter stromlos oder trennen Sie sie über die
entsprechende Haussicherung vom Stromnetz.
Sichern Sie die Heizungsanlage gegen
unbeabsichtigtes Wiedereinschalten.
Brennerverkleidung bzw. Brennerhaube vom Heiz-
kessel nehmen (Siehe "Verkleidung abnehmen" auf
Seite 6)
HINWEIS:
Wenn Gasleitungen vom Gasbrenner abgetrennt wer-
den müssen, darf die Brennerabdeckung ausschließlich
vom Fachhandwerk geöffnet werden.
5.3
Innere Dichtheitsprüfung
Gasbrennerarmatur auf der Eingangsseite mit einem
Prüfdruck von min. 100 mbar und max. 150 mbar auf in-
nere Dichtheit prüfen.
Nach einer Minute darf der Druckabfall max. 10 mbar
betragen. Bei höherem Druckabfall an allen Dichtstellen
vor der Armatur eine Lecksuche mit einem schaumbil-
denden Mittel durchführen.
Wird keine Leckage festgestellt, Druckprüfung wieder-
holen.
Bei erneut höherem Druckabfall als 10 mbar pro
Minute Armatur auswechseln.
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