Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfall-
b
a
trennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe /
20–22: Papier und Pappe / 80–98:
Verbundstoffe.
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien
sind recycelbar, entsorgen Sie diese ge-
trennt für eine bessere Abfallbehandlung.
Das Triman-Logo gilt nur für Frankreich.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausge-
dienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausge-
dient hat, im Interesse des Umweltschutzes
nicht in den Hausmüll, sondern führen
Sie es einer fachgerechten Entsorgung
zu. Über Sammelstellen und deren Öff-
nungszeiten können Sie sich bei Ihrer
zuständigen Verwaltung informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien / Akkus müssen
gemäß Richtlinie 2006/66/EG und deren Änderungen
recycelt werden. Geben Sie Batterien / Akkus und /
oder das Produkt über die angebotenen Sammel-
einrichtungen zurück.
Umweltschäden durch falsche
Entsorgung der Batterien / Akkus!
Batterien / Akkus dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Sie können giftige Schwermetalle
enthalten und unterliegen der Sondermüllbehandlung.
Die chemischen Symbole der Schwermetalle sind
wie folgt: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb =
Blei. Geben Sie deshalb verbrauchte Batterien /
Akkus bei einer kommunalen Sammelstelle ab.
124 DE/AT/CH