Sicherheit
2.2
Befähigtes Personal
Voraussetzungen für befähigtes Personal:
• Es verfügt über eine geeignete technische Ausbildung.
• Es kennt die Regeln und Vorschriften zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Sicher-
heitstechnik und kann die Sicherheit der Maschine beurteilen.
• Es kennt die Anleitungen zu Sicherheits-Sensor und Maschine.
• Es wurde vom Verantwortlichen in Montage und Bedienung der Maschine und des
Sicherheits-Sensors eingewiesen.
2.3
Verantwortung für die Sicherheit
Hersteller und Betreiber der Maschine müssen dafür sorgen, dass Maschine und imple-
mentierter Sicherheits-Sensor ordnungsgemäß funktionieren und dass alle betroffenen
Personen ausreichend informiert und ausgebildet werden.
Art und Inhalt aller weitergegebenen Informationen dürfen nicht zu sicherheitsbedenklichen
Handlungen von Anwendern führen können.
Der Hersteller der Maschine ist verantwortlich für Folgendes:
• sichere Konstruktion der Maschine
• sichere Implementierung des Sicherheits-Sensors
• Weitergabe aller relevanten Informationen an den Betreiber
• Befolgung aller Vorschriften und Richtlinien zur sicheren Inbetriebnahme der Maschine
Der Betreiber der Maschine ist verantwortlich für Folgendes:
• Unterweisung des Bedienpersonals
• Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs der Maschine
• Befolgung aller Vorschriften und Richtlinien zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
• regelmäßige Prüfung durch befähigtes Personal
2.4
Haftungsausschluss
Die Leuze electronic GmbH + Co. KG haftet nicht in folgenden Fällen:
• Sicherheits-Sensor wird nicht bestimmungsgemäß verwendet.
• Sicherheitshinweise werden nicht eingehalten.
• Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen werden nicht berücksichtigt.
• Montage und elektrischer Anschluss werden nicht sachkundig durchgeführt.
• Einwandfreie Funktion wird nicht geprüft.
• Veränderungen (z. B. baulich) am Sicherheits-Sensor werden vorgenommen.
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SLS 78/R
Leuze electronic