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Installation
3.1
Vorschriften
Die folgende Auswahl an Richtlinien und Vorschriften
müssen eingehalten werden:
• Bestimmungen und Vorschriften des zuständigen
Elektrizitätsversorgungsunternehmens
• Landesbauordnung
• Gewerbliche und feuerpolizeiliche Bestimmungen
und Vorschriften
• EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie) mit den
dazu erlassenen Verordnungen
• EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärme-
schutz und energiesparende Anlagentechnik bei
Gebäuden)
• Feuerungsverordnung des jeweiligen Landes
• VDI 2035 (Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen mit
Vorlauftemperaturen bis 120 °C), Beuth-Verlag
GmbH, Berlin
• DIN-Normen, Beuth-Verlag GmbH - Burggrafenstraße
6 - 10787 Berlin:
– DIN EN 12828
(Heizungssysteme in Gebäuden/Planung von
Warmwasser-Heizungsanlagen)
– DIN 4807, Teil 2 (Ausdehnungsgefäße)
– DIN 18160 (Hausschornsteine; Anforderungen, Pla-
nung und Ausführung)
– DIN 4701 (Regeln für die Berechnung des Wärme-
bedarfs von Gebäuden)
– DIN EN 13384 (Berechnung von Schornsteinab-
messungen)
3.2
Wichtige Hinweise
Füllen Sie während der Installation das
Montageprotokoll (
aus.
Senden Sie nach Abschluss der
Montagearbeiten eine Kopie des ausgefüll-
ten Montageprotokolls an den Kunden-
dienst und händigen Sie das Original dem
Betreiber aus.
B Vor der Installation des Heizkessels eine Stellung-
nahme des Bezirksschornsteinfegers einholen.
B Stromanschluss von einem beim Elektrizitätsunter-
nehmen eingetragenen Installateur vornehmen las-
sen.
6 720 642 025 (2010/03)
Kapitel 8.2, Seite 72)
B Geräteaufbau, -anschluss, Inbetriebnahme, Einstel-
lung und Service ausschließlich von qualifiziertem
Personal durchführen lassen.
B Sicherheitsabdeckungen von rotierenden oder
spannungsführenden Teilen nur nach erfolgter Netz-
trennung öffnen.
3.3
Anforderungen an den Aufstellraum
Der Aufstellraum und das Pelletlager müssen den
örtlichen Bestimmungen entsprechen.
• Der Heizkessel darf nicht in Wohnräumen, Werk- und
Produktionsstätten sowie Hausarbeitsräumen aufge-
stellt werden.
• Der Aufstellraum muss frostsicher sein und den maß-
geblichen Belüftungsanforderungen entsprechen.
• Der Aufstellraum sollte an eine Außenwand grenzen,
um eine direkte Verbrennungsluftzufuhr zu gewähr-
leisten.
– Bei einem innenliegenden Aufstellraum muss eine
Verbrennungsluftführung von der Außenmauer zum
Aufstellraum montiert werden.
• Die Abgase müssen auf dem kürzesten Weg in den
Schornstein geleitet werden (
Seite 33).
• Der Heizkessel muss auf einem ebenen, feuerfesten
und tragfähigen Boden (Beton, Estrich, Fliesenboden
usw.) aufgestellt werden.
• Der Aufstellraum muss gegen unbefugtes Betreten,
insbesondere durch Kinder, gesichert werden.
• Der Aufstellraum muss gegen das Eindringen von
Kleintieren und Schädlingen gesichert werden.
• Die Umgebungstemperatur des Kessels darf 45 °C
nicht überschreiten.
• Zur Vermeidung von Korrosion muss die Verbren-
nungsluft frei von aggressiven Stoffen sein.
Besonders korrosionsfördernd sind Halogenkohlen-
wasserstoffe (z. B. Chlor, Fluor, Ammoniak). Diese
sind in Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibga-
sen und verschiedenen Haushaltsreinigern sowie
Waschmittel enthalten. Diese Stoffe dürfen auch
nicht in Räumen gelagert oder verarbeitet werden, die
im Luftverbund mit dem Aufstellraum stehen.
• Brennbare, leicht entflammbare Stoffe und Flüssigkei-
ten dürfen nicht in Kesselnähe gelagert werden.
Installation
Kapitel 3.7,
13