Beispiel: Das Programm aus dem vorherigen Abschnitt ist noch im Rechner
vorhanden. Angenommen, Sie möchten die Anweisung - am Programmende
anfügen, um somit das Netto-Einkommen nach Abzug der Steuern zu berechnen:
Tastatureingaben
Display
(RPN-Modus)
fs
000,
gi.008
008,
-
009,
fs
25.00
15000t
12,000.00
Einfügen von Anweisungen in einem Programm
Wenn Sie eine Anweisung zum Einfügen innerhalb eines Programms einfach in
eine Zeile eingeben, wird die dort stehende Anweisung überschrieben, wie oben
beschrieben. Die Inhalte in den höheren Programmzeilen bleiben dabei
unverändert.
Sie könnten zum Einfügen von neuen Anweisungen innerhalb eines Programms
einfach die neue(n) Anweisung(en) eingeben, beginnend bei der gewünschten
Programmzeile, und dann die ursprünglich vorhandenen Anweisungen von dort
an neu eingeben. Diese Methode wird weiter unten unter „Einfügen von
Anweisungen durch Ersetzen" beschrieben. Falls Sie Anweisungen in der Mitte
eines langen Programms auf diese Weise einfügen wollten, müssten Sie mit
dieser Methode zahlreiche neue Eingaben machen, nämlich alle ursprünglichen
Instruktionen von der Zeile an, an der Sie die neue(n) Instruktion(en) eingegeben
haben. Da hierdurch ein großer Zeitaufwand entsteht, können Sie für solche
Fälle besser die Methode verwenden, die unter „Einfügen von Anweisungen
durch Verzweigen" beschrieben wird.
Bei diese Methode werden die neuen Anweisungen zunächst am Ende des
Programmspeichers angehängt. Dann wird das Programm an der eigentlichen
Einfügungszeile zu den neuen Anweisungen verzweigt und nach Ausführung
dieser neuen Anweisungen wieder zu der Zeile nach der Einfügungszeile
zurückverzweigt. Dieses Vorgehen ist nicht ganz so einfach wie das Einfügen
von Anweisungen durch Ersetzen, jedoch werden für die Verzweigungsmethode
Abschnitt 10: Editieren von Programmen
Setzt Rechner in den
Programmiermodus.
Setzt Rechner auf die letzte in
25
den Programmspeicher
eingegebene Zeile.
Gibt die neue Anweisung in
30
Zeile 009 ein.
Setzt den Rechner zurück in
den Run-Modus.
Netto-Einkommen nach Abzug
der 20% Steuern von den
€15.000 Einkommen.
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