Planungshinweise
(Fortsetzung)
Betriebshinweise:
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend mit
der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heizwasser-
durchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentration der Kal-
kablagerungen auf den Heizflächen des Wärmeerzeugers vermie-
den.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in Betrieb
genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht auf die
Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die Erst-
befüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit aufbereitetem
Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefüllung z.B. nach
Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für alle Ergänzungs-
wassermengen.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abscheide-
vorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder Neuin-
stallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der Wasserauf-
bereitung (z.B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu reinigen und zu
betätigen.
Vermeidung von Schäden durch wasserseitige Korrosion
Die heizwasserseitige Korrosionsbeständigkeit der in Heizungsanla-
gen und Wärmeerzeugern eingesetzten Eisenwerkstoffe beruht auf
der Abwesenheit von Sauerstoff im Heizungswasser. Der mit der Erst-
befüllung und bei Nachfüllungen mit dem Wasser in die Heizungsan-
lage gelangende Sauerstoff reagiert, ohne Schäden zu verursachen,
mit den Werkstoffen der Anlage.
Die charakteristische Schwarzfärbung des Wassers nach einiger
Betriebszeit zeigt an, dass hier kein freier Sauerstoff mehr vorhanden
ist. Die technischen Regeln, insbesondere die VDI-Richtlinie 2035-2
empfehlen daher, Heizungsanlagen so auszulegen und zu betreiben,
dass der ständige Zutritt von Sauerstoff in das Heizungswasser nicht
möglich ist.
Der Zutritt von Sauerstoff während des Betriebes kann üblicherweise
nur erfolgen:
■ über durchströmte offene Ausdehnungsgefäße
■ durch Unterdruck in der Anlage
■ über gasdurchlässige Bauteile.
Geschlossene Anlagen – z. B. mit Membran- Ausdehnungsgefäßen
– bieten bei richtiger Größe und richtigem Systemdruck einen guten
Schutz vor dem Eindringen von Sauerstoff aus der Luft in die Anlage.
Der Druck muss an jeder Stelle der Heizungsanlage, auch an der
Saugseite der Pumpe, und bei jedem Betriebszustand über dem Druck
der umgebenden Atmosphäre liegen. Der Vordruck des Membran-
Ausdehnungsgefäßes ist mindestens bei der jährlichen Wartung zu
prüfen. Der Einsatz von gasdurchlässigen Bauteilen, z. B. nicht diffu-
sionsdichte Kunststoffleitungen in Fußbodenheizungen ist zu vermei-
den. Werden sie doch verwendet, dann ist eine Systemtrennung vor-
zusehen. Diese muss das durch die Kunststoffrohre fließende Wasser
durch einen Wärmetauscher aus korrosionsbeständigem Material von
den anderen Heizkreisen – z. B. vom Wärmeerzeuger trennen.
4.8 Frostschutz
Dem Füllwasser kann ein speziell für Heizungsanlagen geeignetes
Frostschutzmittel beigefügt werden. Die Eignung ist vom Hersteller
des Frostschutzmittels nachzuweisen, da sonst Beschädigungen an
Dichtungen und Membranen sowie Geräusche im Heizbetrieb auftre-
ten können. Für hierdurch auftretende Schäden und Folgeschäden
übernimmt Viessmann keine Haftung.
4.9 Kondenswasserableitung und Neutralisation
Das während des Heizbetriebes, sowohl im Brennwertkessel als auch
in der Abgasleitung anfallende Kondenswasser ist vorschriftsmäßig
abzuleiten.
Gas-Brennwertkessel
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die Bildung von Kalkablagerun-
gen auf den Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-Richtlinie 2035 schädliche Kal-
kablagerungen entstanden, ist eine Einschränkung der Lebensdauer
der eingebauten Heizgeräte in den meisten Fällen bereits eingetreten.
Die Entfernung der Kalkablagerungen kann eine Option zur Wieder-
herstellung der Betriebstauglichkeit sein. Diese Maßnahme ist durch
eine Fachfirma auszuführen. Die Heizungsanlage ist vor Neuinbe-
triebnahme auf Schäden zu untersuchen. Um eine erneute übermä-
ßige Bildung von Steinbelag zu vermeiden, müssen die fehlerhaften
Betriebparameter unbedingt korrigiert werden.
Bei einer korrosionstechnisch geschlossenen Warmwasser-Hei-
zungsanlage, bei der die vorgenannten Punkte berücksichtigt wurden,
sind zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen nicht erforderlich.
Besteht jedoch die Gefahr des Sauerstoffeinbruches, dann sind
zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzuführen, z. B. durch Zugeben
von Sauerstoffbindemittel Natriumsulfit (5 - 10 mg/Liter im Über-
schuss). Der pH-Wert des Heizungswassers soll 8,2 bis 10,0 betra-
gen.
Sind Bauteile aus Aluminium vorhanden, gelten davon abweichende
Bedingungen.
Werden Chemikalien zum Korrosionsschutz eingesetzt, empfehlen
wir, sich die Unbedenklichkeit der Zusätze gegenüber den Kessel-
werkstoffen und den Werkstoffen anderer Bauteile der Heizungsan-
lage vom Hersteller der Chemikalien bescheinigen zu lassen. Wir
empfehlen, sich bei Fragen der Wasseraufbereitung an entspre-
chende Fachfirmen zu wenden.
Weitere detaillierte Angaben sind in der VDI-Richtlinie 2035-2 und
EN 14868 zu finden.
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VIESMANN
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