Sicherheitseinrichtungen im Brennstoffweg
Europäische Norm EN 303-5
MIt der EN 303-5 „ Heizkessel für feste Brennstoffe
... bis 500 kW" wurden jetzt die Sicherheitsanfor-
derungen europaweit harmonisiert.
• Brandausbreitung in die Brennstoffzufuhr
Die serienmässig im Lieferumfang enthaltene
Einkammer-Zellradschleuse (RSE nach prTRVB
H 118) und der Unterdruckbetrieb des Kessels
verhindern eine Brandausbreitung (Rückbrand)
in die Brennstoffzuführung. Aber für trockene
Tischler-/Zimmererabfälle ist zusätzlich ein
thermischer Sprinkler am Fallschacht (SLE nach
prTRVB H 118) erforderlich.
• Temperaturleitung - Oberflächentemperatur
Die Oberflächentemperatur der Stokers darf in
allen Betriebszuständen 85°C nicht überschreiten.
Dies ist mit der serienmässig im Lieferumfang
enthaltene Einkammer-Zellradschleuse gewähr-
leistet. Ohne Luft ist ein Zurückbrennen in den
Stoker nicht möglich.
• Rückströmung von zündfähigen
Verbrennungsprodukten über die
Brennstoffzuführung in das Lager
Die serienmäßig im Lieferumfang enthaltene
Einkammer-Zellradschleuse (RZS nach prTRVB
H 118) und Unterdruckbetrieb des Kessels mit
drehzahlüberwachten Abgasventilator (DÜF nach
prTRVB H 118 ) verhindern eine Rückströmung in
die Brennstoffzufuhr bzw. in das Lager.
• Verbrennungsluftmangel oder unvollständige
Verbrennung
Mit serienmässiger Restsauerstoffmessung (FÜF
nach prTRVB H 118), Drehzahlüberwachung des
Abgasventilators und Stellungsrückmeldung der
Luftklappen wird ein Verbrennungsluftmangel
verhindert. Bei einem Defekt des Ventilators oder
der Luftklappen erfolgt eine Sicherheitsabstellung.
Brandabschnitt in größeren Gebäuden
Wird in einem größerem Gebäude ein gesicherter
Brandabschnitt zwischen Heizraum und Brenn-
stofflager verlangt, dann ist im Mauerdurchtritt
eine automatische Löscheinrichtung (Sprinkler)
zusätzlich zu den Vorschreibungen der EN 303-5
erforderlich.
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Österreich - prTRVB H 118
Der Sachverständige kann im Zuge des behörd-
lichen Genehmigungsverfahrens die Einhaltung
der prTRVB H 118 „Technische Richtlinien
vorbeugender Brandschutz" (Österreichischer
Bundesfeuerwehrverband und Österreichische
Brandverhütungsstellen) vorschreiben.
Im wesentlichen wird zusätzlich TÜB und HLE
verlangt:
• TÜB = eine Temperatur-Überwachungsein-
richtung im Mauerdurchtritt der Schnecke vom
Brennstofflagerraum zum Heizraum (in Österreich
wird für alle ETA-Hackgutkessel hierfür ein
Kapillarthermostat mitgeliefert).
• HLE = eine händisch auszulösende Löschein-
richtung über dem Mauerdurchtritt vom Lager
in den Heizraum bei einem Lagerraumvolumen
über 50m³ und bei jedem Lager in einer Scheune
(wenn erforderlich, dann bauseits installieren).
Wenn das Lager größer als 200 m³ oder im Wirt-
schaftstrakt (Scheune, Bergeraum) liegt oder es
werden Tischlerei/Zimmerei-Holzreste verfeuert,
dann wird eine SLE verlangt (ist bauseits zu
installieren):
• SLE = eine selbstätige Löscheinrichtung
(thermischer Sprinkler) am Fallschacht.
Deutschland
In Deutschland war bisher lediglich eine beliebige
Rückbrandsicherung im Brennstoffweg und
eine Drucküberwachung des Feuerraums vorge-
schrieben. Mit der EN 303-5 wird jetzt ein deutlich
höherer Sicherheitsstandard verlangt und von ETA
auch erfüllt.
Schweiz - VKF 105-03d
In der Schweiz war bisher eine Rückbrandsicherung
(Klappe, Schieber oder Zellradschleuse) und ein
Sprinkler am Stoker vorgeschrieben. Mit der
EN 303-5 wird jetzt ein deutlich höher Sicherheits-
standard verlangt und von ETA auch erfüllt.
www.eta.co.at