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Sicherheit und Vorbeugung
3.1
Einleitung
Die Brenner
wurden gemäß den gültigen Normen und
Richtlinien unter Anwendung der bekannten Regeln zur techni-
schen Sicherheit und Berücksichtigung aller möglichen Gefah-
rensituationen entworfen und gebaut.
Es muss jedoch beachtet werden, dass die unvorsichtige und fal-
sche Verwendung des Geräts zu Situationen führen kann, bei de-
nen Todesgefahren für den Anwender oder Dritte, sowie die
Möglichkeit von Beschädigungen am Brenner oder anderen Ge-
genständen besteht. Unachtsamkeit, Oberflächlichkeit und zu
hohes Vertrauen sind häufig Ursache von Unfällen, wie auch Mü-
digkeit und Schläfrigkeit.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
➤ Der Brenner darf nur für den Zweck eingesetzt werden, für
den er ausdrücklich vorgesehen wurde. Jeder andere
Gebrauch ist als unangemessen und somit als gefährlich zu
betrachten.
Insbesondere:
kann er an Wasser-, Dampf- und diathermischen Ölheizkes-
seln sowie anderen, ausdrücklich vom Hersteller vorgese-
henen Abnehmer angeschlossen werden;
Die Art und der Druck des Brennstoffs, die Spannung und
Frequenz der Stromversorgung, die Mindest- und Höchst-
durchsätze, auf die der Brenner eingestellt wurde, die
Unterdrucksetzung der Brennkammer, die Abmessungen
der Brennkammer sowie die Raumtemperatur müssen
innerhalb der in der Bedienungsanleitung angegebenen
Werte liegen.
➤ Es ist nicht zulässig, den Brenner zu ändern, um seine Lei-
stungen und Zweckbestimmung zu variieren.
➤ Der Einsatz des Brenners muss unter einwandfreien Sicher-
heitsbedingungen erfolgen. Eventuelle Störungen, die die
Sicherheit beeinträchtigen können, müssen umgehend
beseitigt werden.
➤ Es ist, ausgenommen ausschließlich die für die Wartung
vorgesehenen Teile, nicht zulässig, die Bauteile des Bren-
ners zu öffnen oder zu ändern.
➤ Austauschbar sind ausschließlich nur die vom Hersteller
dafür vorgesehenen Teile.
Sicherheit und Vorbeugung
3.2
Der Anwender ist die Person, Einrichtung oder Gesellschaft, die
das Gerät gekauft hat und es für den vorgesehenen Zweck ein-
zusetzen beabsichtigt. Ihm obliegt die Verantwortung für das Ge-
rät und die Schulung der daran tätigen Personen.
Der Anwender:
➤ verpflichtet sich, das Gerät zu diesem Zweck ausschließlich
qualifizierten Fachpersonal anzuvertrauen;
➤ ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
um zu vermeiden, dass Unbefugte Zugang zum Gerät
haben;
➤ verpflichtet sich, sein Personal angemessen über die
Anwendung oder Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu
informieren. Zu diesem Zweck verpflichtet er sich, dass
jeder im Rahmen seiner Aufgaben die Bedienungsanleitung
und die Sicherheitshinweise kennt;
➤ muss den Hersteller informieren, falls Defekte oder Funkti-
onsstörungen an den Unfallschutzsystemen oder andere
mögliche Gefahren festgestellt werden sollten.
➤ Das Personal muss immer die durch die Gesetzgebung vor-
gesehenen persönlichen Schutzmittel verwenden und die
Angaben in dieser Bedienungsanleitung befolgen.
➤ Das Personal muss alle Gefahren- und Vorsichtshinweise
einhalten, die sich am Gerät angebracht sind.
➤ Das Personal darf nicht aus eigener Initiative eventuelle
Arbeiten oder Eingriffe ausführen, für die es nicht zuständig
ist.
➤ Das Personal hat die Pflicht, dem jeweiligen Vorgesetzten
alle Probleme oder Gefahrensituationen zu melden, die auf-
treten sollten.
➤ Die Montage von Bauteilen anderer Marken oder eventuelle
Änderungen können die Eigenschaften des Geräts beein-
flussen und somit die Betriebssicherheit beeinträchtigen.
Der Hersteller lehnt deshalb jegliche Haftung für alle Schä-
den ab, die auf Grund des Einsatzes von anderen als Origi-
nal-Ersatzteilen entstehen sollten.
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D
Schulung des Personals
20009988