Zahnstangenaufzug
1.6.1
Anforderungen an das Montagepersonal
Die Maschine darf nur von befähigten Personen montiert, bedient und
Instand gehalten werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder
Kenntnisse
sachgerechte Handhabung bieten und über die die bestehenden
Gefahren im Umgang mit dem Bauaufzug unterrichtet sind. Diese
Personen müssen vom Unternehmer zum Montieren, Demontieren und
Instandhalten bestimmt sein.
1.6.2
Bedienungspersonal
Die Maschine darf nur von den Personen bedient werden, die aufgrund
ihrer Ausbildung oder Kenntnisse und praktischen Erfahrung die
Gewähr für eine sachgerechte Handhabung bieten.
Diese Personen müssen
vom Unternehmer zum Bedienen bestimmt sein.
−
entsprechend eingewiesen und über die Gefahren unterrichtet sein.
−
mit der Montage- und Betriebsanleitung vertraut sein.
−
nationale Regeln beachten
−
1.6.3
Sachwidrige Verwendung
• Die Personenbeförderung ist verboten!
−
Das Mitfahren in der Lastbühne ist ausschließlich zum Durchführen von
Montage- und Wartungsarbeiten von hierfür befähigten Personen
erlaubt. Für diese Arbeiten sind besondere Maßnahmen erforderlich.
Stirnseitige Absturzsicherung verwenden.
−
Zur Montage darf die Bedienung nur mit der Montagesteuerung von der
−
Lastbühne aus erfolgen.
• Der 300 Z ist nicht für permanenten Aufbau konzipiert.
• Der 300 Z darf nicht freistehend (ohne Verankerung) aufgebaut werden.
• Personen ohne Einweisung an der Maschine, nicht mit der
Betriebsanleitung vertraut sind oder Kinder dürfen den nicht bedienen.
Folgen bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz des Gerätes
Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter.
−
Beschädigung der Maschine und anderer Sachwerte.
−
Montage- und Betriebsanleitung
und
praktischen
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Erfahrung
die
Gewähr
BL131 DE Ausgabe 11.2010
für
eine