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Produktbeschreibung; Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Dürkopp Adler 887 Betriebsanleitung

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Produktbeschreibung

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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die DÜRKOPP ADLER 887 ist eine universell einsetzbare
Spezialnähmaschine.
·
Flachbett-Doppelsteppstichnähmaschine.
·
Hat einen doppeltintermittierenden Transport. Der untere
Schieberadtransporteur und der angetriebene Rollfuß
transportieren in zwei Schritten, der Nadeltransport transportiert
nur im ersten Schritt und kann blokiert sein.
·
Je nach Unterklasse als 1-Nadel- oder 2-Nadel-Nähmaschine, mit
oder ohne automatischen Funktionen, wie das Fadenabschneiden,
die automatische Verriegelung oder die automatische
Füßchenlüftung.
·
Die 1-Nadel-Nähmaschine kann mit einem Kantenabschneider
ausgestattet sein.
·
Die Nähmaschine ist mit einem großen oder übergroßem (XXL)
zweiteiligen Vertikalgreifer ausgestattet.
·
Max. Füßchenlüftung beträgt 12 mm.
·
Max. Länge der abgeschnittenen Fadenenden beträgt 20 mm.
·
Eine Sicherheitskupplung verhindert eine Greiferverstellung und
Greiferbeschädigung bei eventuellem Fadeneinschlag in der
Greiferlaufbahn.
·
Je nach Nadelstärke lassen sich in der Stichplatte auswechselbare
Stichplatteneinsätze mit entsprechenden Stichlöchern
austauschen.
·
Automatische Dochtschmierung mit einem Schauglas im Arm für
Maschinen- und Greiferschmierung. Ein Teil des Öles geht durch
die Greiferschmierung verloren, der andere Teil wird durch die
Pumpe in den Zentralbehälter zurückgeleitet.
·
Integrierter Spuler.
Die Klasse 887 ist für die Schuh, Galanterie- und Polsterindustrie
bestimmt. Das typische Nähgut ist Leder (natürliches oder
künstliches). Die Nähmaschine kann auch zum Nähen der
Schuhtextilien verwendet werden.
Die Ausstattung der Maschine richtet sich nach dem zuvernähenden
Nähgut, leicht, mittelschwer oder schwer.
Der Kantenschneider ermöglicht, das Nähgut während der
Nähoperation abzuschneiden, mit der Möglichkeit, einen
schwenkbaren verstellbaren Kantenanschlag auszunutzen.
Es darf nur trockenes Nähgut mit diesem Nähmaschinenoberteil
verarbeitet werden. Das Material darf nicht stärker als 7 mm sein,
wenn es durch den abgesenkten Rollfuß zusammengedrückt ist.
Das Nähgut darf keine harten Gegenstände enthalten, weil die
Nähmaschine mit keinem Augenschutz ausgestattet ist.
Die Nähmaschine darf nur in trockenen und gepflegten Räumen
aufgestellt und betrieben werden. Wird die Nähmaschine in anderen
Räumen, die nicht trocken und gepflegt sind, eingesetzt, können
weitere Maßnahmen erforderlich werden, die zu vereinbaren sind
(siehe EN 60204-31: 1999).
Wir gehen als Hersteller von Industrienähmaschinen davon aus, dass
an unseren Produkten zumindest angelerntes Bedienpersonal arbeitet,
so dass alle üblichen Bedienungen und ggf. deren Gefahren als
bekannt vorausgesetzt werden können.
DE
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