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Produktbeschreibung; Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Dürkopp Adler 888 Betriebsanleitung

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Produktbeschreibung

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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die DÜRKOPP ADLER 888 ist eine universell einsetzbare
Spezialnähmaschine.
Säulen-Doppelsteppstichnähmaschine.
Hat einen doppeltintermittierenden Transport. Der untere
Schieberadtransporteur und der angetriebene Rollfuß
transportieren in zwei Schritten, der Nadeltransport transportiert nur
im ersten Schritt. Bei 1-Nadel- und 2-Nadel-Nähmaschinen beträgt
der erste Schritt 33% der Stichlänge.
Je nach Unterklasse als 1-Nadel- oder 2-Nadel-Nähmaschine, mit
oder ohne automatischen Funktionen, wie das Fadenabschneiden,
die automatische Verriegelung oder die automatische
Füßchenlüftung.
Die 1-Nadel-Nähmaschine kann mit einem unteren or oberen
schrägen Kantenabschneide ausgestattet sein.
Die Nähmaschine ist mit einem großen zweiteiligen Vertikalgreifer
ausgestattet.
Max. Füßchenlüftung beträgt 12 mm.
Max. Länge der abgeschnittenen Fadenenden beträgt 15 mm.
Eine Sicherheitskupplung verhindert eine Greiferverstellung und
Greiferbeschädigung bei eventuellem Fadeneinschlag in der
Greiferlaufbahn.
Je nach Nadelstärke lassen sich in der Stichplatte auswechselbare
Stichplatteneinsätze mit entsprechenden Stichlöchern austauschen.
Automatische Dochtschmierung mit einem Schauglas im Arm für
Maschinen- und Greiferschmierung. Ein Teil des Öles geht durch
die Greiferschmierung verloren, der andere Teil wird durch die
Pumpe in den Zentralbehälter zurückgeleitet.
Integrierter Spuler.
Die Klasse 888 ist für die Schuh, Galanterie- und Polsterindustrie
bestimmt. Das typische Nähgut ist Leder (natürliches oder
künstliches). Die Nähmaschine kann auch zum Nähen der
Schuhtextilien verwendet werden.
Die Ausstattung der Maschine richtet sich nach dem zuvernähenden
Nähgut, leicht, mittelschwer oder schwer.
Die Unterklasse mit dem Kantenabschneider ist vor allem für das
Kantenbeschneiden vom Schuhfutter bestimmt, soweit
das Futter die entsprechende Festigkeit hat. Der Kantenschneider
ermöglicht das Futterabschneiden unter der oberen Lederschicht. Es
können auch alle Nähschichten gleichzeitig abgeschnitten werden.
Es darf nur trockenes Nähgut mit diesem Nähmaschinenoberteil
verarbeitet werden. Das Material darf nicht stärker als 7 mm sein,
wenn es durch den abgesenkten Rollfuß zusammengedrückt ist.
Das Nähgut darf keine harten Gegenstände enthalten, weil die
Nähmaschine mit keinem Augenschutz ausgestattet ist.
Die Nähmaschine darf nur in trockenen und gepflegten Räumen
aufgestellt und betrieben werden. Wird die Nähmaschine in anderen
Räumen, die nicht trocken und gepflegt sind, eingesetzt, können
weitere Maßnahmen erforderlich werden, die zu vereinbaren sind
(siehe EN 60204-31: 1999).
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