horizontal. Achten Sie bei der Montage darauf, dass der Rauch-
warnmelder mindestens 50 cm von der Seitenwand und 61 cm
von der Raumecke entfernt ist (siehe Abb. 2 ).
• Montieren Sie Rauchwarnmelder nicht auf Deckenbalken, wenn
diese dicker als 20 cm sind. Wenn das Deckenfeld ≥ 36m² ist,
muss ein weiterer Rauchwarnmelder montiert werden.
• Achten Sie darauf, einen Mindestabstand von 50 cm zu Lampen
und Leuchtstofflampen einzuhalten.
• Die maximale Einbauhöhe des installierten Rauchwarnmelders
darf 6 m nicht überschreiten. Bei Einbauhöhen von mehr als 6
m müssen die Rauchwarnmelder in mehreren Ebenen montiert
werden.
• Maximale Überwachungsfläche je Rauchwarnmelder: 60 m
• Bei weitläufigen Fluren darf der Abstand zweier Melder maximal
15 m betragen. Rauchwarnmelder dürfen mit einem Abstand
von max. 7,5 m zur Stirnseite von Fluren montiert werden.
• In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie Eckbereichen
von Fluren usw. ist jeweils ein Rauchwarnmelder zu montieren.
• In Räumen und Fluren, die nicht breiter als 1 m sind, muss der
Rauchwarnmelder in der Mitte an der Decke montiert werden.
• Sollte ein Raum durch ein Podest oder eine Galerie in der Höhe
unterteilt sein, ist unterhalb der Einrichtungen ein Rauchwarn-
melder erforderlich, wenn sowohl die Fläche 16m² und Länge
und Breite jeweils 2 m übersteigen.
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AT
06375_EasyHome_Rauchwarnmelder_BDA_AT.indd 10
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21.08.18 15:38