ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
• Befolgen Sie stets die nationalen gesetzlichen Vorschriften und Verkehrsregeln des je-
weiligen Landes, in dem Sie das Fahrrad benutzen. In Deutschland sind diese Vorschrif-
ten in der StVZO und der StVO geregelt.
• Laut StVO hat sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so zu verhalten,
GEFAHR
dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen unvermeidbar
belästigt bzw. behindert wird. Fahren Sie deshalb stets vorausschauend und umsichtig.
Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee oder Glatteis
besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen späteren Zeitpunkt. Insbe-
ACHTUNG
sondere die Bremsleistung kann bei widrigen Wetterumständen stark nachlassen! Un-
fallgefahr!
• Schalten Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer die Beleuch-
tung ein! Bedenken Sie, dass bei eingeschalteter Beleuchtung nicht nur Sie besser se-
hen, sondern Sie von anderen Verkehrsteilnehmern auch besser gesehen werden. Un-
fallgefahr!
• Eine Helmpflicht besteht laut Gesetz nicht. Tragen Sie jedoch zu Ihrer eigenen Sicherheit
einen Fahrradhelm, um Kopfverletzungen zu vermeiden! Wir empfehlen nach DIN EN
1078 geprüfte PROPHETE-Fahrrad-Helme zu verwenden.
• Tragen Sie zum Fahren stets geeignetes festes Schuhwerk. Bevorzugen
Sie auffällige Kleidung mit hellen Farben und Reflexionsstreifen, damit Sie
von anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden.
Unfallgefahr!
• Sie dürfen nur dann mit Ihrem Fahrrad auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren,
wenn es mit der Ausrüstung ausgestattet ist, die in Ihrem Land gesetzlich vorgeschrie-
ben ist.
In Deutschland sind diese Anforderungen in der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Nach der StVZO muss ein Fahrrad in Deutschland mit:
- zwei voneinander unabhängig funktionsfähigen Bremsen,
- einer deutlich hörbaren Glocke,
- einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
- Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstreifen auf der Felge oder
Bereifung,
- Pedalreflektoren,
- einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im Scheinwerfer
integriert),
- einem roten, nach hinten wirkenden Reflektor (Großflächen-Z-Reflektor)
ausgerüstet sein.
• Technische Veränderungen dürfen nur gemäß der StVZO und der auf dem Typenschild
angegebenen DIN EN ISO vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für sicherheits-
relevante Bauteile, wie z. B. Rahmen, Gabel, Lenker, Lenker-Vorbau, Sattel, Sattelstütze,
Gepäckträger, alle Bremskomponenten (speziell Bremshebel & Bremsbeläge), Beleuch-
tungseinrichtungen, Tretkurbel, Laufräder, Anhängerkupplungen, Reifen und Schläuche.
Bruch-, Beschädigungs- und Unfallgefahr!
DE
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