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Spezielle Sicherheitshinweise - Isel ICV 4030 EC Montageanleitung Und Betriebsanleitung

Cnc-basismaschinen (unvollständige maschinen)
Inhaltsverzeichnis

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3.2 Spezielle Sicherheitshinweise

 Die CNC-Maschine ist mit einer den Arbeitsbereich einschließenden Umhausung
bzw. Schutzhaube umgeben.
Die im Maschinenrahmen bzw. der Schutzhaube fixierten Klarsichtscheiben dienen
der Sicherheit des Bedienpersonales. Die Scheiben dürfen nicht entfernt werden.
Das Material dieser Scheiben ist:
- PETG = Polyethylenenterephtalat mit Glycol oder
- Polycarbonat, z.B. Markenname Makrolon ®
Die Klarsichtscheiben gewährleisten im Betrieb der Maschine (während des
Einrichtens bzw. der Werkstückbearbeitung) den Schutz vor beweglichen
Maschinenteilen sowie vor eventuell aus dem Arbeitsraum herausgeschleuderten
Werkzeug- oder Werkstückteilen infolge Materialbruchs. Die CNC-Maschine ist nach
oben offen, deshalb besteht kein Komplettschutz vor herausgeschleuderten Teilen
(Restrisiko).
Die Umhausung vermindert den Geräuschpegel und hält bei einer spanenden
Bearbeitung entstehende Späne zurück. Während einer Bearbeitung ist die
Schutzhaube verriegelt (Zuhaltung) und kann nicht geöffnet werden. Diese
Sicherheitseinrichtung (Türverriegelung, der sogenannte Schmersalschalter)
dürfen Sie weder entfernen noch verändern.
Ohne kompletter, intakter Umhausung einschließlich unbeschädigter PETG-
bzw. Polycarbonat-Scheiben darf eine mit CE-Kennzeichnung ausgelieferte
CNC-Maschine nicht in Betrieb genommen werden.
 Die auf der CNC-Maschine mit Bearbeitungsspindel eingesetzten Bohr- bzw.
Fräswerkzeuge dürfen bei der Werkzeugaufnahme SK11 einen maximalen
Schaftdurchmesser von 7 mm (Standard) besitzen. Bei Unsicherheiten bzw.
Fragen zur Werkzeugauswahl wenden Sie sich auch an die Abteilung
Anwendungstechnik der isel Germany AG.
 Die CNC-Basismaschine ohne Umhausung bzw. Schutzhaube ist im Sinne der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine unvollständige Maschine und wird ohne CE-
Kennzeichnung ausgeliefert. Es gilt die Einbauerklärung und Montageanleitung.
Als Betreiber der CNC-Basismaschine sind Sie dafür verantwortlich, anhand
Ihrer Risikobeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um die
Sicherheitsanforderungen an die Maschine nach Maschinenrichtlinie
2006/42/EG zu erfüllen.
 Achten Sie immer auf einen festen Sitz der Werkstücke. Der Einsatz der für die
konkrete Bearbeitung geeigneten, d.h. sicheren Werkstückspanneinrichtung ist
Aufgabe
des
Betreibers
Spanneinrichtungen können infolge Lösen des Werkstückes aus / von der
Werkstückspanneinrichtung während der Bearbeitung zu schweren Unfällen mit
Todesfolge oder Körperschäden bzw. einer schweren Beschädigung des
Werkstückes, des Werkzeuges, der Spannvorrichtung und anderer Maschinenteile
führen.
der
CNC-Maschine.
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ICV 4030 EC
Ungeeignete,
nicht
sichere
Juni 2017

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