7.3
Zwangslauf der Pumpen
Wenn die Heizkreispumpen 24 Stunden nicht aktiviert wurden, wird der Zwangslauf zwischen
12.02 und 12.03 Uhr vollzogen, um ein Festsitzen der Pumpen bei längerem Stillstand zu ver-
meiden. Im Trinkwasserkreis werden die Zirkulationspumpe zwischen 12.04 und 12.05 Uhr,
die übrigen Pumpen zwischen 12.05 und 12.06 Uhr betrieben.
7.4
Rücklauftemperaturbegrenzung
Als Indikator für die Energieausnutzung dient die Temperaturdifferenz zwischen Netzvor- und
rücklauf. Je größer die Differenz, desto höher ist die Ausnutzung. Ein Rücklaufsensor ist bei vor-
gegebenen Netzvorlauftemperaturen zur Bewertung der Temperaturdifferenz ausreichend. Die
Rücklauftemperatur kann entweder außentemperaturabhängig (gleitend) oder auf einen Fest-
wert begrenzt werden. Überschreitet die am Rücklaufsensor RüF gemessene Rücklauftempera-
tur den Rücklauftemperatur-Grenzwert, wird der Sollwert der Vorlauftemperatur (Vorlauftem-
peratur Heizung, Ladetemperatur) vermindert. Auf diese Weise wird der Primärvolumenstrom
verkleinert und die Rücklauftemperatur sinkt ab. Bei den Anlagen 2.x, 3.1-3.4, 4.1-4.3, 5.1,
5.2, 7.x, 8.x und 9.x wird während der Trinkwassererwärmung der Parameter maximale Rück-
lauftemperatur der Ebene PA4 zur Begrenzung im Primärkreis herangezogen, wenn dieser grö-
ßer ist als der für den Primärkreis gültige. In den Anlagen 7.x, 8.x und 9.x mit zusätzlichem
Rücklaufsensor RüF2 wird ein in der Ebene PA4 kleiner eingestellter Parameter maximale Rück-
lauftemperatur zunächst nur eine Begrenzung im Trinkwasserkreis zur Folge haben; die Rück-
lauftemperaturbegrenzung im Primärkreis greift erst dann, wenn der dort gültige, höhere Rück-
lauftemperaturgrenzwert verletzt wird. Der Begrenzungsfaktor bestimmt jeweils die Eingriffs-
härte des Reglers bei Grenzwertverletzungen (PI-Algorithmus).
Soll ausschließlich P-Verhalten realisiert werden, ist CO5 -> F16-1 einzustellen. Dadurch wird
der I-Anteil im Rücklauftemperatur-Begrenzungsalgorithmus aller Regelkreise des Reglers ab-
geschaltet.
Eine blinkende Sollwertanzeige (Vorlauftemperatur Heizung, Ladetemperatur) signalisiert eine
aktive Rücklauftemperaturbegrenzung in dem betreffenden Regelkreis.
Hinweis: Bei witterungsgeführter Regelung mit Steigungskennlinie wird durch Gleichsetzen der
beiden Parameter Fußpunkt Rücklauftemperatur und maximale Rücklauftemperatur (PA1, 2, 3)
die Rücklauftemperatur auf den Festwert begrenzt.
Achtung! Signalisiert der Regler CO5 -> F00 - 1, sind alle Zugriffe auf die Rücklauf-, Volumen-
strom- und Leistungseinstellungen gesperrt.
Anlagenübergreifende Funktionen
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EB 5579