2.5.2.3 Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte
Bei nachträglichem Einbau zusätzlicher elektrischer Verbraucher ist zu beachten, dass:
Der Ruhestrom des Basisfahrzeugs ist optimiert und liegt bei 20 mA. Zusätzliche elektrische Verbraucher (z.B. Datenlogger),
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welche permanent an der Dauerplus- Klemme Kl. 30 angeschlossen sind, reduzieren die Standzeiten des Fahrzeugs zum
sicheren Motorstart, durch die Entladung der Startbatterie. Bereits 100 mA zusätzlicher Ruhestrom entzieht der Startbatterie
2,4 Ah pro Tag.
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Bei höherem elektrischem Leistungsbedarf sind die von Volkswagen für das Fahrzeug freigegebenen Generatoren zu
verwenden.
An belegten Sicherungen keine weiteren Verbraucher angeschlossen werden dürfen.
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An vorhandene Leitungen keine zusätzlichen Leitungen (z.B. mit Schneidklemmen) angeschlossen werden.
Verbraucher über zusätzliche Sicherungen ausreichend abgesichert werden.
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Alle verbauten elektrischen Geräte nach der ECE-R 10 geprüft und mit dem E-Kennzeichen versehen sind.
Warnhinweis
Bitte beachten Sie, dass bei Fahrzeugen mit
Anhängevorrichtung die Steckdose zur Versorgung der
Anhängerelektrik die Regelfunktionen des
Bremsensystems (ABS/ASR/ESC*) beeinflusst und
ausschließlich für die Stromversorgung des Anhängers
vorgesehen ist.
Bei belegter Anhängersteckdose
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wird der Offroadtaster wirkungslos (kein Offroad-
ABS und kein Berg-Abfahrassistent (nur bei ESC*-
Fahrzeugen) mehr möglich).
werden ESC*-Funktionen sensibler.
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wird der Berg-Anfahrassistent robuster.
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Zur Spannungsversorgung von Sonderfahrzeugumbauten empfehlen wir Ihnen die Verwendung der Schnittstelle für
Sonderfahrzeuge. (siehe hierzu auch Kap. 2.5.2.3 „Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge")
*Electronic Stability Control
2.5.2.4 Elektromagnetische Verträglichkeit
Unter elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) wird die Eigenschaft eines elektrischen Systems verstanden, sich in der
Umgebung anderer Systeme bei vollständiger Funktion neutral zu verhalten.
Aktive Systeme in der Umgebung werden dabei durch das System nicht gestört und umgekehrt wird es ebenfalls nicht
beeinträchtigt.
In Kfz-Bordnetzen treten durch die einzelnen Verbraucher elektrische Störgrößen auf. Bei der Volkswagen AG sind die ab Werk
verbauten elektronischen Komponenten auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit im Fahrzeug überprüft.
Bei Nachrüstung elektrischer oder elektronischer Systeme ist auch deren elektromagnetische Verträglichkeit zu prüfen und
nachzuweisen.
Die Geräte müssen eine Typgenehmigung nach der ECE-Regelung 10 und mit dem E-Kennzeichen versehen sein.
Volkswagen erstellt keine Herstellerbescheinigung für elektromagnetische Verträglichkeit bei nachträglich eingebauten
Zusatzgeräten von Aufbauherstellern.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zur Volkswagen AG auf. Beachten Sie hierzu das Kapitel „1.2.1 Produkt- und Fahrzeuginfor-
mationen für Aufbauhersteller".
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
Der Amarok – Seite 63 von 151