1.3.2 Fahrzeugänderungen
Vor Beginn der Aufbauarbeiten ist vom Aufbauhersteller zu prüfen, ob
das Fahrzeug für den geplanten Aufbau geeignet ist
–
der Fahrgestell-Typ und die Ausrüstung auch nach dem Aufbau den Einsatzbedingungen entsprechen
–
Zum Planen von Aufbauten können Baumaßzeichnungen, Produktinformationen und Technische Daten bei
der zuständigen Abteilung angefordert oder über das Kommunikationssystem abgerufen werden
(siehe 1.2.1.1 „Kontakt Deutschland", 1.2.1.2 „Kontakt International" und 1.2.2 „Aufbaurichtlinien, Beratung").
Des Weiteren ist auf die ab Werk angebotenen Sonderausstattungen zu achten (siehe 1.6 „Sonderausstattungen").
Ab Werk gelieferte Fahrzeuge entsprechen den europäischen und den nationalen Vorschriften (teilweise ausgenommen Fahrzeuge
für außereuropäische Länder).
Die Fahrzeuge müssen auch nach den durchgeführten Änderungen die europäischen und die nationalen Vorschriften erfüllen.
Information
Bitte beachten Sie, dass ein Großteil der bis dato
bekannten EG-Richtlinien durch die VO (EG) 661/2009
„Allgemeine Sicherheit" aufgehoben worden sind. Die
EG-Richtlinien sind durch neue EU-Verordnungen bzw.
entsprechend inhaltsgleichen UN ECE-Regelungen
ersetzt worden.
Sachhinweis
Um die Funktion und Betriebssicherheit der Aggregate zu
gewährleisten, müssen ausreichend Freiräume
eingehalten werden.
Warnhinweis
Nehmen Sie keine Änderungen an Lenkung und
Bremsanlage vor! Änderungen an Lenkung und
Bremsanlage können dazu führen, dass diese Systeme
nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren und
versagen. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über
das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.
Sachhinweis
Änderungen an der Geräuschkapselung können
zulassungsrelevante Auswirkungen haben.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
1 Allgemeines
Der Amarok – Seite 23 von 151