2500 Schaltspiele bei der niedrigsten Medientemperatur und der niedrigsten Umgebungs-
temperatur
Funktionstest: Binärsignal-Ermittlung bei Standgrenzschaltern bzw. Erfassung der Füll-
standskurve über einen Zyklus bei kontinuierlichen Standmesseinrichtungen und jeweils
Festhalten der Abweichung, nach Durchlaufen der 2500 Zyklen Messung der Reaktionszeit.
2500 Schaltspiele bei der höchsten Medientemperatur und der höchsten Umgebungs-
temperatur
Funktionstest:
Füllstandskurve über einen Zyklus bei kontinuierlichen Standmesseinrichtungen und jeweils
Festhalten der Abweichung, nach Durchlaufen der 2500 Zyklen Messung der Reaktionszeit.
Funktionstest bei der niedrigsten Medientemperatur und der höchsten Umgebungstem-
peratur sowie bei der höchsten Medientemperatur und der niedrigsten Umgebungstem-
peratur: Binärsignal-Ermittlung bei Standgrenzschaltern bzw. Erfassung der Füllstandskurve
über einen Zyklus bei kontinuierlichen Standmesseinrichtungen, Messung der Reaktionszeit.
Die Ausgänge der zulassungspflichtigen Teile von Überfüllsicherungen sind bei den Prüfungen
mit der maximal zulässigen Last zu belasten, Abweichungen sind nur in dem Maße zulässig, wie
die Funktionssicherheit der Überfüllsicherung nicht beeinträchtigt wird.
Bewertung: Die Prüfung ist bestanden, wenn alle vorgegebenen Schaltspiele fehlerfrei
durchgeführt wurden, die vom Hersteller vorgegebenen Toleranzen bei den Signalen eingehalten
werden und eine stabile Signalbildung in der vorgegebenen Reaktionszeit erfolgt.
(4) Weitere Prüfungen der Funktionssicherheit können sich aus der jeweiligen Bauart einer
Überfüllsicherung ergeben und werden von der Prüfstelle im Einvernehmen mit dem dafür
zuständigen Sachverständigenausschuss des Deutschen Instituts für Bautechnik im Einzelfall
festgelegt.
(5) Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die zulassungspflichtigen Teile von
Überfüllsicherungen den anzuwendenden Vorschriften und den Regeln der Technik entsprechen.
Die Prüfstelle ist berechtigt, offensichtliche Verstöße zu bemängeln.
(6) Bei der Bauprüfung wird die Übereinstimmung mit den ZG-ÜS und -so weit möglich- auch
die Eignung für den beantragten Anwendungsbereich (Verwendungszweck) durch die Prüfstelle
überprüft.
(7) Wenn die zur Beurteilung erforderlichen Prüfungen oder Feststellungen nicht bei der
Prüfstelle durchgeführt werden können, hat der Antragsteller dafür zu sorgen, dass die Prüfungen
an geeigneten Stellen, z. B. beim Antragsteller, vorgenommen werden können. Der Prüfaufbau
ist mit der Prüfstelle abzustimmen.
6
Kennzeichnung
(1) Überfüllsicherungen bzw. ihre zulassungspflichtigen Teile, deren Verpackung oder deren
Begleitpapiere (Lieferschein oder Technische Beschreibung) muss vom Hersteller mit dem
Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der
Länder gekennzeichnet werden.
(2) Zusätzlich sind die zulassungspflichtigen Teile selbst mit folgenden Angaben zu
kennzeichnen:
Hersteller oder Herstellerzeichen*
Typenbezeichnung
Serien- oder Chargennummer bzw. Identnummer
Zulassungsnummer*
)
*
Bestandteil des Ü-Zeichens, das Teil ist nur wiederholt mit diesen Angaben zu kennzeichnen,
wenn das Ü-Zeichen nicht direkt auf dem Teil aufgebracht wird.
7
Werkseigene
Erstprüfung
entsprechend der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
110036142
Binärsignal-Ermittlung
)
)
Produktionskontrolle
bei
Standgrenzschaltern
der
Herstellung
von
bzw.
Erfassung
Überfüllsicherungen
und
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der