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Brennstoff Nachlegen-Led Leuchte; Betriebsweise In Der Übergangszeit; Ascheentleerung; Emissionsbegrenzung - HAAS + SOHN i-2100 Aufstellungs- Und Bedienungsanleitung

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5.4.

Brennstoff nachlegen-LED Leuchte

Eine weitere Brennstoffauflage sollte nur auf Grundglut
erfolgen (keine Flamme mehr). Wenn zudem die optimale
Brennraumtemperatur erreicht wurde, erfolgt nach kurzer
Zeit ein fünfmaliges Blinklicht - dieses wiederholt sich in 30
Sekunden
abständen.
Brennstoffauflage, endet der Nachlegehinweis nach einer
Gesamtzeit von fünf Minuten.
Brennstoffauflage nur einlagig und mit max. 2,5 kg
vorzunehmen. Dabei sollten möglichst der Feuerraumbreite
weitgehend ausfüllende Holzscheite (ca. 33 cm) verwendet
werden.
Die Regelung erkennt die erneute Brennstoffauflage und
steuert die notwendige Verbrennungsluft vollautomatisch.
5.5.
Betriebsweise in der Übergangszeit
In der Übergangszeit bzw. bei höheren Außentemperaturen
kann es bei plötzlichem Temperaturanstieg unter Umständen
zu Störungen des Schornsteinzuges (Kaminzuges) kommen,
so dass die Abgase nicht vollständig abgezogen werden. Hier
kann durch Vorheizen Ihres Kamins eine Abhilfe erfolgen.
5.6.

Ascheentleerung

Nach längerem Brennen, zumindest einmal täglich, ist die
Asche mit Hilfe des Rüttelrostes in den Aschekasten
abzuführen und der Aschekasten zu entleeren. Am gün-
stigsten erfolgt dies morgens nach der Gluthaltung in relativ
kaltem Zustand des Ofens. Achten Sie bitte darauf, dass der
Aschekasten bei ca. halber Füllung entleert wird, damit der
Aschekegel nicht zu dicht an den Rost heranwächst. Falls der
Rost im Aschekegel eingepackt ist, besteht die Gefahr, dass
dieser durch Überhitzung Schaden nimmt, da keine Luft zur
Kühlung an ihn herangeführt werden kann.
Achtung:
Vor Ascheentleerung bitte stets prüfen, ob keine Restglut in
der Asche ist. Auch wenn die Asche kalt ist, können sich
Erfolgt
keine
weitere
Wir empfehlen die
eventuell noch Glutreste darin befinden und zu einem Brand
im Abfallbehälter führen.
Holzasche kann als Dünger verwendet werden.
5.7.

Emissionsbegrenzung

Der Kaminofen ist für die Verbrennung von raucharmen
Brennstoffen gebaut.
Nach dem Bundes-Imissionsschutzgesetz darf z.B. folgendes
nicht verbrannt werden:
 feuchtes oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz,
 Feinhackschnitzel,
 Papier und Pappe (außer zum Anzünden),
 Rinden oder Spanplattenabfälle,
 Kunststoff oder sonstige Abfälle.
Das Verbrennen dieser Stoffe schadet nicht nur der Umwelt,
auch die Lebenszeit Ihres Kaminofens wird verkürzt, zudem
kann auch der Kamin beschädigt werden. Auch regelmäßige
Reinigung und Pflege Ihres Ofens vermindert die Schadstoff-
emissionen. An Holzscheiten anhaftende Rinde darf selbst-
verständlich verbrannt werden.
5.8.

Reinigung und Pflege

Mindestens einmal jährlich, im Bedarfsfall auch öfter,
sollten Sie Ihren Kaminofen im kalten Zustand reinigen und
pflegen. Dabei sollten Sie die Ascheablagerungen im
Rauchrohr sowie auf den Rauchumlenkblechen bzw.
Zugumlenkplatten
beseitigen.
Keramikfaser bzw. Vermiculite können zum Reinigen
entfernt werden (siehe Geräteblatt). Bitte setzen Sie diese
nach dem Reinigen sorgfältig an gleicher Stelle wieder ein.
Zum Reinigen der Rauchgaszüge eignet sich sehr gut ein
Ascheabsauger mit Feinpartikelfilter. Verschmutzungen an
der Sichtfensterscheibe entfernen Sie am besten und
umweltfreundlichsten mit einen, mit Wasser angefeuchteten
Topfreiniger, welchen Sie in die Holzasche eintauchen oder
mit anderen haushaltsüblichen Glasreinigern.
Der Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den
Schornsteinfeger gereinigt werden. Über die notwendigen
Intervalle gibt ihr zuständiger Kaminfegermeister Auskunft.
Der Kaminofen sollte jährlich durch einen Fachmann
überprüft werden.
Zugumlenkplatten
aus
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