1.4 Umweltschutz-Vorschriften
Bei allen Arbeiten an und mit der Maschine sind
die geltenden Umweltbestimmungen einzuhalten.
Bei Installations-, Reparatur- und Wartungsarbei-
ten ist besonders darauf zu achten, dass umwelt-
gefährdende Stoffe wie
• Schmierfett und -öl
• Hydrauliköl
• Kraftstoff
• Kühlmittel
• lösungsmittelhaltige Reinigungsflüssigkeiten
nicht in den Boden oder die Kanalisation gelangen.
Diese Stoffe sind in geeigneten Behältern aufzu-
bewahren, zu transportieren, aufzufangen und zu
entsorgen.
Gelangen o.g. Flüssigkeiten in das Erdreich, muss
sofort der Austritt gestoppt und die Flüssigkeit mit
geeignetem Bindemittel abgebunden werden. Ge-
gebenenfalls muss das Erdreich ausgehoben wer-
den. Bindemittel und Aushub sind sachgerecht zu
entsorgen. Die geltenden Umweltbestimmungen
sind einzuhalten.
TL65
1.5 Piktogramme
In der nachfolgenden Tabelle wird die Bedeutung
der Piktogramme erklärt, die an der Maschine an-
gebracht sein können.
Symbol
Beschreibung
Gefahr
In der Betriebsanleitung:
Warnung
An der Maschine:
Vorsicht
Hinweis
Batterie-Ladekontrolle
Vorglühen
Motoröldruck
Motoröltemperatur
Motorölstand
Kühlmitteltemperatur
Kühlmittelstand
Luftfilter
Hydrauliköl
Hydraulikölstand
Hydrauliköl Temperatur
Hydraulikölfilter
zungsanzeige
Vorwort 1
Verschmut-
3