8
Gewährleistung
8.1
Allgemeines
8.2
Garantiebedingungen
7616916 - v08 - 05092018
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihres neuen Gerätes und danken Ihnen für
Ihr Vertrauen in unsere Produkte.
Beachten Sie bitte, dass ein ordnungsgemäßes Funktionieren Ihres
Gerätes über einen langen Zeitraum nur gewährleistet werden kann, wenn
es regelmäßig überprüft und gewartet wird.
Unser Kundendienstnetz steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Die folgenden Bestimmungen betreffen nicht die Anwendung der
gesetzlichen Bestimmungen zu Gunsten des Käufers im Hinblick auf
versteckte Mängel, die im Land des Käufers gelten.
Für dieses Gerät gilt eine Gewährleistung, die alle Herstellerfehler
abdeckt. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem auf der Rechnung des
Fachhandwerkerns angegebenen Kaufdatum.
Die Gewährleistungsfrist ist in unserer Preisliste aufgeführt.
Als Hersteller können wir keinesfalls haftbar gemacht werden, wenn das
Gerät nicht ordnungsgemäß verwendet, unzureichend oder gar nicht
gewartet oder nicht ordnungsgemäß installiert wird (es liegt in Ihrer
Verantwortung, die ordnungsgemäße Installation durch einen qualifizierten
Fachhandwerkern sicherzustellen).
Im Besonderen übernehmen wir keine Haftung für Materialschäden,
immaterielle Verluste oder Verletzungen durch eine Anlage, die nicht
übereinstimmt mit:
Gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder von den örtlichen
Behörden erlassene Bestimmungen.
Nationale oder lokale Vorschriften und besondere Bestimmungen im
Hinblick auf die Installation
Unsere Anleitungen und Installationsanweisungen, besonders im
Hinblick auf die regelmäßige Wartung der Geräte.
Unsere Gewährleistung ist auf den Ersatz oder die Reparatur der defekten
Teile beschränkt, wie sie von unserem technischen Serviceteam
festgestellt werden. Arbeits-, Überführungs- oder Transportkosten sind
nicht inbegriffen.
Unsere Gewährleistung deckt nicht die Ersatz- oder Reparaturkosten für
Teile ab, die aufgrund von normalem Verschleiß, nicht ordnungsgemäßer
Verwendung, der Einwirkung nicht qualifizierter Dritter, unzureichender
oder nicht ordnungsgemäßer Überwachung oder Wartung, ungeeigneter
Stromversorgung oder ungeeigneter oder qualitativ mangelhafter
Kraftstoffe beschädigt werden.
Diese Gewährleistung gilt für kleinere Teile wie Motoren, Pumpen,
elektrische Ventile usw. nur, wenn diese Teile nicht zerlegt wurden.
Die Rechte gemäß der europäischen Richtlinie 99/44/EWG, in Kraft
getreten durch die gesetzliche Verordnung Nr. 24 vom 2. Februar 2002
und veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 57 vom 8. März 2002, bleiben in Kraft.
8 Gewährleistung
AWHP-2 MHR-IN-2 OE-tronic 4
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