10.4 Planungshinweise – Anordnung von Inspektionsöffnungen (abgestimmt mit dem ZIV
10.4.1 Abgasabführungen bis 4 m Länge
Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften Abgas-
leitungen/-führungen bis 4 m Länge ist eine Inspektions-
öffnung ausreichend. Der Betreiber ist darauf
aufmerksam zu machen, dass das Luft-/Abgassystem im
Falle einer Verunreinigung evtl. erhöhtem Aufwand zu
demontieren ist.
10.4.2 Abgasabführungen über 4 m Länge
Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften Abgas-
leitungen/-führungen von mehr als 4 m Länge gelten
nachfolgend aufgeführte Regelungen, die sich auf die
DIN 18160-1 „Abgasanlagen – Planung und Ausführung"
beziehen.
Senkrechter Abschnitt
Die untere Inspektionsöffnung des senkrechten
Abschnitts der Abgasleitung darf
im senkrechten Teil der Abgasanlage direkt oberhalb
1
der Einführung des Verbindungsstückes (Bild 65)
oder
seitlich im Verbindungsstück höchstens 0,3 m
2
1
Bild 65
10.4.3 Waagerechter Abschnitt/Verbindungsstück
In waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen/Ver-
bindungsstücken ist mindestens eine Inspektionsöff-
nung vorzusehen. Der maximale Abstand zwischen den
Inspektionsöffnungen beträgt 4 m. Inspektionsöffnun-
gen sind an Umlenkungen größer 45° anzuordnen.
Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke genügt
insgesamt eine Inspektionsöffnung, wenn
• der waagerechte Abschnitt/Verbindungsstück vor der
Inspektionsöffnung nicht länger als 2,0 m ist und
1) Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband)
6 720 619 116 (2010/04)
entfernt von der Umlenkung in den senkrechten Teil der
Abgasanlage (Bild 65),
oder
an der Stirnseite eines geraden Verbindungsstückes
3
höchstens 1,0 m entfernt von der Umlenkung in den
senkrechten Teil der Abgasanlage angeordnet werden
(Bild 65).
Abgasanlagen, die nicht von der Mündung aus gereinigt
werden können, müssen eine weitere obere Inspekti-
onsöffnung bis zu 5 m unterhalb der Mündung haben.
Senkrechte Teile von Abgasleitungen, die eine Schräg-
führung größer 30° zwischen der Achse und der Senk-
rechten aufweisen, benötigen in einem Abstand von
höchstens 0,3 m zu den Knickstellen Inspektionsöffnun-
gen.
Bei senkrechten Abschnitten kann auf die obere Inspek-
tionsöffnung auch verzichtet werden, wenn
• der senkrechte Teil der Abgasanlage höchstens ein-
mal bis zu 30° schräggeführt (gezogen) ist und
• die untere Inspektionsöffnung nicht mehr als 15 m
von der Mündung entfernt ist
2
≤ 0,3 m
• sich die Inspektionsöffnung im waagerechten
Abschnitt/Verbindungsstück höchstens 0,3 m vom
senkrechten Teil entfernt befindet und
• sich im waagerechten Abschnitt/Verbindungsstück
vor der Inspektionsöffnung nicht mehr als zwei Bögen
befinden
Gegebenenfalls ist eine weitere Inspektionsöffnung in
der Nähe der Feuerstätte erforderlich, wenn Kehrrück-
stände nicht in die Feuerstätte gelangen dürfen.
Kunststoff-Abgassysteme
3
≤ 1,0 m
6 720 612 302-14.2O
1)
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