Nach Aufbau des Gartenhauses können Beanstandungen, die sich auf fehlende oder beschädigte Teile be
ziehen, nicht mehr akzeptiert werden. Bitte weisen Sie auch Ihre Kunden auf diesen Sachverhalt hin.
Bei Farbänderungen, Ausfallästen, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse bis 30cm Länge oder ähnlichen
Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, besteht kein Beanstandungsgrund.
Rauspund (Fußboden, Dachbretter) erlaubt sogar in seiner Qualität ausgeschlagene Äste, Risse und Färbungen.
Ausrisse auf der Unterseite sowie an Feder und Nut sind in geringem Maße zu akzeptieren, wenn diese keinen
Einfluss auf das Verlegeresultat haben.
Ein Verzug der Fenster und Türen ist zu akzeptieren, solange die Funktion gewährleistet ist.
Wenn Sie ein Produkt mit verstellbaren Türaufhängungen erworben haben, müssen Sie je nach Witterung die Tür
durch Rein- und Rausdrehen der Bänder ausrichten, um die Schließfähigkeit Ihrer Tür zu erhalten.
Beanstandungen, die bedingt sind durch:
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unsachgemäße Fundamente und Gründungen
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nicht gemäß unserer Aufbauanleitung durchgeführte Montagen
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Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
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Schneelasten: über 75 kg/m²
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bauseitige Veränderungen am Haus
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Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel
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unzureichende Pflege des Holzes
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fehlerhaften Holzschutzanstrich
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Holzschädigungen/ Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung
werden nicht akzeptiert.
Warenrückholungen
Aus Haftungsgründen muss die Ware an der Grundstücksgrenze abgelegt sein.
Packen Sie ein stabiles Paket, welches Sie am besten mittels zweier bzw. dreier (je nach Warenlänge) Seile oder
Gurte in gleichmäßigen Abständen bündeln.
In Querrichtung unter der Ware sollten sich die ursprünglichen Querunterleger ebenfalls in gleichmäßigen Ab
ständen befinden.
Produktinformationen Garten 2007