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Sony Ericsson D750i Bedienungsanleitung Seite 3

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Memory Stick™ und Memory Stick Duo™ sind
Marken oder eingetragene Marken der Sony
Corporation.
QuickShare™, MusicDJ™ und VideoDJ™ sind
Marken oder eingetragene Marken von
Sony Ericsson Mobile Communications AB.
Microsoft, Windows und PowerPoint sind
eingetragene Marken oder Marken der Microsoft
Corporation in den USA und in anderen Ländern.
Mac OS ist eine Marke von Apple Computer, Inc.,
eingetragen in den USA und in anderen Ländern.
Die Eingabehilfe T9™ ist eine Marke oder
eingetragene Marke von Tegic Communications.
Die Eingabehilfe T9™ ist lizenziert unter einer
oder mehreren der folgenden Patentnummern:
US-Patentnummern 5.818.437, 5.953.541,
5.187.480, 5.945.928 und 6.011.554; kanadische
Patentnummer 1.331.057; GB-Patentnummer
2238414B; Hongkong-Standardpatentnummer
HK0940329; Singapur-Patentnummer 51383;
Euro-Patentnummer 0 842 463(96927260.8) DE/DK,
FI, FR, IT, NL, PT, ES, SE, GB; weitere Patente sind
weltweit angemeldet.
Java und alle mit Java in Zusammenhang stehenden
Marken und Logos sind Marken oder eingetragene
Marken von Sun Microsystems, Inc., in den USA und
in anderen Ländern.
This is the Internet version of the user's guide. © Print only for private use.
Endbenutzer-Lizenzvertrag für Sun™ Java™
J2ME™.
1
Rechtsbeschränkungen: Die Software unterliegt
dem Urheberrechtsschutz für Sun. Die Rechte an
allen Kopien verbleiben im Eigentum von Sun
sowie deren Lizenzgebern. Der Kunde darf die
Software nicht ändern, dekompilieren,
disassemblieren, entschlüsseln, extrahieren oder
anderen Methoden des so genannten „Reverse
Engineering" unterziehen. Die Software darf
weder ganz noch teilweise verleast, übertragen
oder unterlizenziert werden.
2
Exportrichtlinien: Die Software unterliegt
(einschließlich der technischen Daten)
US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen wie
dem U.S. Export Administration Act und den
zugehörigen Richtlinien. Außerdem sind
gegebenenfalls Import- oder Exportrichtlinien
anderer Länder zu beachten. Der Kunde
verpflichtet sich zur Einhaltung aller Richtlinien
und erkennt an, dass der Bezug der erforderlichen
Lizenzen zum Exportieren, Re-Exportieren oder
Importieren der Software in seiner Verantwortung
liegt. Die Software darf nicht heruntergeladen oder
anderweitig exportiert bzw. re-exportiert werden
(i) in die Länder oder von Einwohnern der Länder
Kuba, Irak, Iran, Nordkorea, Libyen, Sudan, Syrien
(diese Liste wird gelegentlich überarbeitet) sowie
Länder, über die die USA ein Embargo verhängt
3

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