ALi 10,8 / ALi 10,8 S
Garantie
Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt
FLEX 2 Jahre Hersteller-Garantie, begin-
nend mit dem Verkaufsdatum der Maschine
an den Endverbraucher. Die Garantie er-
streckt sich nur auf Mängel, die auf Material-
und/oder Herstellungsfehler sowie auf die
Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften
zurückzuführen sind. Bei Geltendmachung
eines Garantieanspruchs ist der Original-
Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizu-
fügen. Garantiereparaturen dürfen aus-
schließlich von FLEX autorisierten
Werkstätten oder Service-Stationen durch-
geführt werden. Ein Garantieanspruch
besteht nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind ins-
besondere betriebsbedingter Verschleiß,
unsachgemäße Anwendung, teilweise oder
komplett demontierte Maschinen sowie
Schäden durch Überlastung der Maschine,
Verwendung von nicht zugelassenen, de-
fekten oder falsch angewendeten
Einsatzwerkzeugen. Schäden, die durch die
Maschine am Einsatzwerkzeug bzw. Werk-
stück verursacht werden, Gewaltanwen-
dung, Folgeschäden, die auf
unsachgemäße oder ungenügende War-
tung seitens des Kunden oder Dritter
zurückzuführen sind, Beschädigungen
durch Fremdeinwirkung oder von Fremd-
körpern, z. B. Sand oder Steine sowie
Schäden durch Nichtbeachtung der Bedie-
nungsanleitung, z. B. Anschluss an eine fal-
sche Netzspannung oder Stromart.
Garantieansprüche für Einsatzwerkzeuge
bzw. Zubehörteile können nur dann geltend
gemacht werden, wenn sie mit Maschinen
verwendet werden, bei denen eine solche
Verwendung vorgesehen oder zugelassen
ist.
Haftungsausschluss
Der Hersteller und sein Vertreter haften
nicht für Schäden und entgangenen Gewinn
durch Unterbrechung des Geschäftsbetrie-
bes, die durch das Produkt oder die nicht
mögliche Verwendung des Produktes verur-
sacht wurden.
Der Hersteller und sein Vertreter haften
nicht für Schäden, die durch unsachgemä-
ße Verwendung oder in Verbindung mit Pro-
dukten anderer Hersteller verursacht
wurden.
11