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HAGENUK Ocip ISDN Bedienungsanleitung Seite 93

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Berechtigungen für- Amtsgespräche können sowohl für jeden einzelnen
Teilnehmer als auch für das gesamte Ocip (incl. aller Teilnehmer) vergeben
werden.
Die Berechtigung eines Teilnehmers kann nicht über die Berechtigung des
Ocip hinausgehen. Maximale Berechtigung eines Teilnehmers ist also die
Berechtigung des Ocip.
Folgende Berechtigungen sind möglich:
Halbamt (nur als Berechtigung der Teilnehmer):
Der Teilnehmer kann ohne Einschränkung angerufen werden. Amtsge-
l
spräche können nicht eigenständig eingeleitet werden. Er kann sich
aber von einem anderen Teilnehmer eine Amtsverbindung vermitteln
lassen (siehe 3.5.1).
.
Die Notrufnummern
Vollamt [ortsberechtigt):
.
Sie können Gespräche innerhalb des Ortsnetzes führen. Die erste
gewählte Ziffer einer externen Rufnummer darf also keine ,,O" sein.
Amtsverbindungen können
l
mittelt werden.
National berechtigt:
Sie können Gespräche innerhalb des Landes führen. Eine externe Ruf-
l
nummer darf also mit ,,O" beginnen, aber nicht mit ,,OO".
Amtsverbindungen können an halbamtsberechtigte Telefone vermittelt
l
werden.
international berechtigt:
.
Gespräche sind ohne Einschränkung möglich.
Amtsverbindungen können auch an halbamtsberechtigte Telefone ver-
mittelt werden.
und
können weiterhin gewählt werden.
an halbamtsberechtigte Telefone ver-
auch

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