Kapitel III
∗ Bei Fehlfunktionen des Gerätes oder nach elektrischen oder mechanischen Überbeanspru-
chungen muß das Gerät außer Betrieb gesetzt und seine Wiederinbetriebnahme ohne vorhe-
rige Prüfung verhindert werden.
∗ Sollte das Gerät während einer bestimmten Zeit unbenützt bleiben, dann die Batterie
entfernen.
1.2.
Schutzvorrichtungen
Die Geräte der ASYC II - Serie sind mit mehrfachen Schutzvorrichtungen versehen :
∗
Eine Varistor-Schutzschaltung filtriert kurzzeitige Überspannungen an der Eigangs-
buchse.
∗
In den Meßarten "Widerstand", "Kapazität" und "Dioden-Schwellenspannung"
schützt ein PTC-Widerstand (d. h. mit positivem Temperaturkoeffizienten) das
Gerät vor ständigen Überspannungen bis zu 600 V. Nach Wegfall der Überlastung
wird diese Schutzvorrichtung automatisch wieder zurückgesetzt.
∗
Eine Ex-Sicherung F1 stellt den Schutz bei Strommessungen sicher.
∗
Ein spezielles eigensicheres Gehäuse garantiert Dichtheit gemäß IP 67.
1.3.
Sicherheitseinrichtungen
∗ Öffnen des Batteriefachs oder Auswechseln der Sicherung sind erst möglich, nachdem
der Benutzer die Messleitungen abgezogen hat.
∗ Bei Messung von Spannungen über 24 V blinkt das Symbol
∗ Bei einer andauernden Bereichsüberschreitung ertönt ein Warnsignal, um den Benutzer
vor den Gefahren zu warnen.
1.4.
Garantie
Dieses Material unterliegt gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen einer Garantie
bezüglich aller Material- bzw. Herstellungsfehler.
Während der Garantiezeit (3 Jahre) darf das Gerät nur vom Hersteller repariert werden, der
sich die Entscheidung vorbehält, entweder eine Reparatur vorzunehmen oder das Gerät
ganz oder teilweise auszutauschen. Im Falle einer Rücksendung des Materials an den Her-
steller gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden.
Die Garantie gilt nicht bei :
1.
unsachgemäßer Verwendung des Materials oder Verbindung des Materials mit einer
unkompatiblen Ausrüstung ;
2.
Modifikation des Materials ohne die ausdrückliche Genehmigung der technischen
Dienste des Herstellers ;
3.
Eingriffen durch eine nicht vom Hersteller autorisierte Person ;
4.
Anpassung an eine besondere, nicht definitionsgemäße oder in der Betriebsanweisung
vorgesehenen Anwendung des Materials ;
5.
Stoß, Sturz oder Überschwemmung.
Der Inhalt dieser Anweisungen darf ohne unsere Zustimmung in keiner Form vervielfältigt
werden.
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