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Verlängerung Der Verbindungsleitung; Abschlusswiderstand (2 Stück); Kommunikationsmodul Lon; Anhang - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CU3A Planungsanleitung

Gas-brennwertkessel für erdgas und flüssiggas
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Inhaltsverzeichnis

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Regelungen
(Fortsetzung)
Verlängerung der Verbindungsleitung
■ Verlegeabstand 7 bis 14 m:
– 2 Verbindungsleitungen (7,0 m lang)
Best.-Nr. 7143 495
– 1 LON-Kupplung RJ45
Best.-Nr. 7143 496
■ Verlegeabstand 14 bis 900 m mit Verbindungssteckern:
– 2 LON-Verbindungsstecker
Best.-Nr. 7199 251
– 2-adrige Leitung:
CAT5, geschirmt
oder
Massivleiter AWG 26-22/0,13 mm
Litze AWG 26-22/0,14 mm
7 4,5 mm - 8 mm
Abschlusswiderstand (2 Stück)
Best.-Nr. 7143 497
Zum Abschluss des LON-BUS an der ersten und letzten Regelung.

Kommunikationsmodul LON

Best.-Nr. 7179 113
Elektronikleiterplatte zum Datenaustausch mit:
■ Vitotronic 200-H
■ Vitocom 100, Typ LAN1
■ Vitocom 200

Anhang

7.1 Vorschriften und Richtlinien
Der Viessmann Gas-Brennwertkessel Vitocrossal 300 entspricht in
seiner Konstruktion und in seinem Betriebsverhalten den Anforderun-
gen der EN 483.
Er ist CE-zertifiziert.
Er ist in geschlossenen Heizungsanlagen mit zulässigen Vorlauftem-
peraturen (= Absicherungstemperaturen) bis 110 °C nach EN 12828
einsetzbar. Die maximal erreichbare Vorlauftemperatur liegt ca. 15 K
unter der Absicherungstemperatur.
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage sind die bauaufsichtli-
chen Regeln der Technik und die gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten.
Die Montage, der gas- und abgasseitige Anschluss, die Inbetrieb-
nahme, der Elektroanschluss und die allgemeine Wartung/Instandhal-
tung dürfen nur von einem konzessionierten Fachbetrieb ausgeführt
werden.
Die Installation eines Brennwertkessels muss bei dem zuständigen
Gasversorgungsunternehmen angezeigt und genehmigt werden.
7
EnEV
1. BlmSchV
FeuVo
DIN 1986
DIN 1988
DIN 4701
DIN 4753
DIN 18160
DIN 18380
DIN 57116
EN 297
EN 303 -1/-3
EN 483
EN 677
EN 12828
VIESMANN
90
2
bis 0,32 mm
2
,
2
bis 0,36 mm
2
Energieeinsparverordnung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und
mittlere Feuerungsanlagen)
Feuerungsverordnung der Bundesländer
Werkstoffe Entwässerungssystem
Trinkwasser-Leitungsanlagen in Grundstücken
Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden
Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser
Hausschornsteine
Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (VOB)
Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen
Gasgeräte Typ B
Heizkessel mit Gebläsebrenner
Gasgeräte Typ C
Gas-Brennwertkessel
Heizsysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen
bauseits
■ Verlegeabstand 14 bis 900 m mit Anschlussdosen:
– 2 Verbindungsleitungen (7,0 m lang)
Best.-Nr. 7143 495
– 2-adrige Leitung:
CAT5, geschirmt
oder
Massivleiter AWG 26-22/0,13 mm
Litze AWG 26-22/0,14 mm
2
7 4,5 mm bis 8 mm
bauseits
– 2 LON-Anschlussdosen RJ45, CAT6
Best.-Nr. 7171 784
Und zur Anbindung an übergeordnete Gebäudeleitsysteme.
Regional bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und den
Kondenswasseranschluss an das öffentliche Abwassernetz erforder-
lich.
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschornsteinfeger-
meister und die zuständige Abwasserbehörde zu informieren.
Die Wartung und ggf. Reinigung empfehlen wir einmal jährlich durch-
zuführen. Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre einwandfreie Funktion
zu prüfen. Aufgetretene Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell ausgeführten, geprüften
und bauaufsichtlich zugelassenen Abgasleitungen betrieben werden.
Eine Umrüstung für andere als auf dem Typenschild angegebene
Bestimmungsländer darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb
erfolgen, der gleichzeitig die Zulassung nach dem jeweiligen Landes-
recht veranlasst.
2
bis 0,32 mm
2
,
bis 0,36 mm
2
Gas-Brennwertkessel

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