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Wichtige Sicherheitshinweise - Gaggenau CV 281 Gebrauchsanleitung

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Wichtige
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Sicherheitshinweise
N ur bei fachgerechtem Einbau entsprechend
W i c h t i g e S i c h e r h e i t s h i n w e i s e
der Montageanleitung ist die Sicherheit beim
Gebrauch gewährleistet. Der Installateur ist für
das einwandfreie Funktionieren am
Aufstellungsort verantwortlich.
Nur ein konzessionierter Fachmann darf
Geräte ohne Stecker anschließen. Bei
Schäden durch falschen Anschluss besteht
kein Anspruch auf Garantie.
Gefährliche oder explosive Stoffe und Dämpfe
dürfen nicht abgesaugt werden.
Darauf achten, dass keine Kleinteile oder
Flüssigkeiten in das Gerät gelangen.
Das Gerät nach dem Auspacken prüfen. Bei
einem Transportschaden nicht anschließen.
Dieses Gerät ist nicht für den Betrieb mit einer
externen Zeitschaltuhr oder einer
Fernsteuerung bestimmt.
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Warnung – Erstickungsgefahr!
Verpackungsmaterial ist für Kinder gefährlich.
Kinder nie mit Verpackungsmaterial spielen
lassen.
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Warnung – Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu
Vergiftungen führen.
Immer für ausreichend Zuluft sorgen, wenn das
Gerät im Abluftbetrieb gleichzeitig mit einer
raumluftabhängigen Feuerstätte verwendet
wird.
Raumluftabhängige Feuerstätten (z. B. gas-, öl-,
holz- oder kohlebetriebene Heizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
beziehen Verbrennungsluft aus dem
Aufstellraum und führen die Abgase durch eine
Abgasanlage (z. B. Kamin) ins Freie.

Wichtige Sicherheitshinweise

In Verbindung mit einer eingeschalteten
Dunstabzugshaube wird der Küche und den
benachbarten Räumen Raumluft entzogen -
ohne ausreichende Zuluft entsteht ein
Unterdruck. Giftige Gase aus dem Kamin oder
Abzugsschacht werden in die Wohnräume
zurückgesaugt.
Es muss daher immer für ausreichende
Zuluft gesorgt werden.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann möglich,
wenn der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschreitet. Dies kann erreicht werden, wenn
durch nicht verschließbare Öffnungen, z. B. in
Türen, Fenstern, in Verbindung mit einem
Zuluft- / Abluftmauerkasten oder durch andere
technische Maßnahmen, die zur Verbrennung
benötigte Luft nachströmen kann.
Die Abluft darf weder in einen in Betrieb
befindlichen Rauch- oder Abgaskamin, noch in
einen Schacht, welcher der Entlüftung von
Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient,
abgegeben werden.
Soll die Abluft in einen Rauch- oder
Abgaskamin geführt werden, der nicht in
Betrieb ist, muss die Zustimmung des
zuständigen Schornsteinfegermeisters
eingeholt werden.
Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des
zuständigen Schornsteinfegermeisters hinzu,
der den gesamten Lüftungsverbund des
Hauses beurteilen kann und Ihnen die
passende Maßnahme zur Belüftung vorschlägt.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich im
Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb ohne
Einschränkung möglich.
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