Kaindl-Schleiftechnik
REILING GmbH
Allgemeine Sicherheitshinweise
Das Bohrerschleifgerät BSG 20 wurde unter Berücksichtigung einer Gefährdungsanalyse und nach sorgfäl-
tiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen kon-
struiert und gebaut.
Sie entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle dafür erforder-
lichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der BSG 20, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausfüh-
rung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass:
- das BSG 20 nur bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl. hierzu Kapitel Produktbeschreibung)
- das BSG 20 nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird und besonders die
Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden
- erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienungspersonal zur Verfügung stehen und
benutzt werden
- die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der BSG 20 zur
Verfügung steht.
- das Bohrerschleifgerät BSG 20 nur von Personal bedient wird, das die Betriebsanleitung und insbesondere
die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
- alle an der BSG 20 angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht
entfernt werden und leserlich bleiben.
2. Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
Bei Schleifarbeiten mit der BSG 20 ist immer eine Schutzbrille zu tragen !!
Vor dem Schleifscheibenwechsel oder Standortwechsel ist der Netzstecker zu ziehen !!
Die BSG 20 darf nur mit komplettem Schleifscheibenschutz betrieben werden !
1. Sorgfaltspflicht des Betreibers
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