Betriebsanleitung
Allgemeine Sicherheitshinweise
1.3.6 Verpflichtung des Personals
Alle Personen die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich,
vor Arbeitsbeginn:
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
zu beachten,
das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung zu
lesen und durch ihre Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese verstanden
haben.
Bei noch offenen Fragen steht die AlexanderSolia GmbH für Auskünfte zur
Verfügung.
1.3.7 Ausbildung des Personals
Das Bedienpersonal muss mindestens 14 Jahre alt sein und körperlich
sowie geistig zum Bedienen der Maschine geeignet sein.
Jede Person, die mit der Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme,
Bedienung und Instandhaltung der Maschine befasst ist, muss, bevor sie
die ersten Handgriffe ausführt, die komplette Betriebsanleitung und
besonders das Kapitel „Sicherheitshinweise" gelesen und verstanden
haben.
Das Bedienungspersonal des Betreibers wird nach Abschluss der
Installationsarbeiten von qualifizierten Mitarbeitern des Herstellers oder von
dessen Beauftragten in die Handhabung der Maschine eingewiesen.
Der Betreiber verpflichtet sich, neu hinzugekommenes Bedienungs- und
Instandhaltungspersonal im selben Umfang und mit derselben Sorgfalt in
die Bedienung und Instandhaltung der Maschine unter Berücksichtigung
aller Sicherheitsvorschriften einzuweisen.
Arbeiten an der elektrischen/elektronischen Ausrüstung dürfen nur von
elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden.
Datei: BA-M30-2018-04-20_final.doc
Druck Datum: 26.04.2018
Maschinen-Typ: Solia M 30
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