1 Sicherheit
14
1.4.2
Pflichten des Fachhandwerkers
Der Fachhandwerker ist verantwortlich für die
Installation und die erstmalige Inbetriebnahme des
Gerätes. Der Fachhandwerker hat folgende
Anweisungen zu befolgen:
Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten
Anleitungen lesen und befolgen.
Das Gerät gemäß den geltenden Normen und
gesetzlichen Vorschriften installieren.
Die erste Inbetriebnahme sowie alle erforderlichen
Kontrollen durchführen.
Dem Benutzer die Anlage erläutern.
Falls Wartungsarbeiten erforderlich sind, den
Benutzer auf die Verpflichtung zur Überprüfung und
Wartung des Gerätes zur Sicherstellung seiner
ordnungsgemäßen Funktion hinweisen.
Dem Benutzer alle Bedienungsanleitungen
übergeben.
1.4.3
Pflichten des Herstellers
Unsere Produkte werden in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der geltenden Richtlinien gefertigt.
Daher werden sie mit der
sämtlichen erforderlichen Dokumenten ausgeliefert. Im
Interesse der Qualität unserer Produkte streben wir
beständig danach, sie zu verbessern. Daher behalten
wir uns das Recht vor, die in diesem Dokument
enthaltenen Spezifikationen zu ändern.
Wir können in folgenden Fällen als Hersteller nicht
haftbar gemacht werden:
Nichtbeachten der Installationsanweisungen für das
Gerät.
Nichtbeachten der Bedienungsanleitungen für das
Gerät.
Keine oder unzureichende Wartung des Gerätes.
Kennzeichnung und
7611416 - v03 - 25042018