Die Gewährleistungsbestimmungen sind nur anwendbar, wenn das Telefon zum Zeitpunkt der Supportanfrage vollständig
bezahlt wurde.
4.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere
Einwirkungen (Schock, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art,
chemische Einwirkungen, falsche Stromversorgung usw.), auf einen von der Sagem Communication nicht schriftlich
genehmigten Umbau des Telefons, auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung oder Pflege
des Telefons, auf ungeeignete Umweltbedingungen für das Telefon (insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten
Temperatur-
oder
Stromversorgungsschwankungen,) oder auf eine Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer von
der Sagem Communication nicht ermächtigten Person vorgenommen wurde (unsachgemäßes Öffnen des Telefons).
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung des an Sagem Communication zurückgesendeten
Telefons zurückzuführen sind. Die normale Abnutzung von Telefon und Zuberhörteilen.
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere: Probleme im Zusammenhang mit
dem Zugang oder der Verbindung zum Internet, z. B. Unterbrechungen der Zugangsnetze, der Zusammenbruch der Leitung
des Abonnenten oder seines Gesprächspartners. Übertragungsprobleme (unzureichende geografische Abdeckung des
Gebiets durch die radio-elektrischen Sender, Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität der
Telefonleitungen ...), Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw. Fehler des
Übertragungsnetzes (Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität des Netzwerks ...).
Frequenzänderungen des Mobilfunknetzes, die nach dem Verkauf des Telefons vorgenommen wurden.
Lieferung neuer Softwareversionen. Aktuelle Wartungsarbeiten: Lieferung von Verbrauchsmaterialien, Installation oder
Austausch dieser Verbrauchsmaterialien ...
Reparatur eines ohne die schriftliche Zustimmung von Sagem Communication geänderten oder hinzugefügten Telefons bzw.
Nachbesserung einer ohne die schriftliche Zustimmung von Sagem Communication geänderten oder hinzugefügten Software.
Funktionsstörungen, die Folge der Verwendung von Produkten oder Zubehör sind, die nicht mit dem Telefon kompatibel sind.
Mobiltelefone, die an Sagem Communication zurückgesendet wurden und nicht die Rückgabebestimmungen für das
spezifische Telfon erfüllen, für das die Gewährleistung gilt. Das Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels sowie Reparaturen,
die aufgrund des Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels in einer Funktionsstörung des Telefons resultieren, sofern dies ohne
Zustimmung des Netzbetreibers durchgeführt wurde.
5.
In den Fällen des Gewährleistungsausschlusses und nach Ablauf der Garantiefrist hat der Kunde von Sagem
Communication einen Kostenvoranschlag einzuholen, den er vor der Rücksendung an den Kundendienst akzeptieren muss.
Die Reparatur- und Versandkosten (hin und zurück), die in dem vom Kunden anerkannten Kostenvoranschlag aufgeführt sind,
werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Bestimmungen gelten, sofern mit dem Kunden keine anderen schriftlichen
Vereinbarungen getroffen wurden. Sollte eine dieser Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des
nationalen Rechts verstoßen, wird diese Bestimmung ungültig. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon
unberührt.
Garantie
Luftfeuchtigkeitsbedingungen
für
das
Telefon
und
die
Verbrauchsmaterialien,
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