Die Garantieleistung gilt für Material- oder
Fabrikationsfehler. Diese Garantie erstreckt
sich nicht auf Produktteile, die normaler
Abnutzung ausgesetzt sind (z. B. Batterien)
und daher als Verschleißteile angesehen
werden können oder für Beschädigungen
an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter,
Akkus oder die aus Glas gefertigt sind.
Von der Garantieleistung ausgeschlossen
ist ebenfalls das Nachlassen der
Wasserdichtheit. Der Zustand der
Wasserdichtheit ist keine bleibende
Eigenschaft und sollte daher regelmäßig
gewartet werden. Bitte beachten Sie, dass
durch das Öffnen und Reparieren Ihrer Uhr
durch Personen, die hierzu nicht ermächtigt
sind, Ihre Garantieansprüche erlöschen.
10 DE/AT/CH
107108_AT_CH.indd 10
12/3/2014 5:30:09 PM