Erweiterte Einbauerklärung für eine...
Des Weiteren erklären wir die Einhaltung folgender Richtlinien:
2014/68/EU
Druckgeräterichtlinie
2014/30/EU
EMV-Richtlinie
2011/65/EU
RoHS II
2009/125/EG
Ökodesign-Richtlinie
2010/30/EU
Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung
811/2013
EU-Verordnung „Energieeffizienzlabel"
813/2013
EU-Verordnung „Energieeffizienzanforderungen"
Angaben gemäß Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU): Kategorie I, Modul A
Die Inbetriebnahme ist so lange untersagt, bis festgestellt wurde, dass - soweit zutreffend - die Maschine, in die
die o. a. unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
entspricht.
Gemäß den Bestimmungen der genannten Richtlinien und Verordnungen wird dieses Produkt mit
gekennzeichnet.
Allendorf, den 5. Juli 2017
(Fortsetzung)
Viessmann Werke GmbH & Co. KG
ppa. Reiner Jansen
Leiter Strategisches Qualitätsmanagement
Bescheinigungen
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