Einführung
einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der
Maschine schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
Die Maschine entspricht auf Grund ihrer
Konzipierung und Bauart, sowie in der
von uns in Verkehr gebrachten Ausfüh-
rung den einschlägigen grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforde-
rungen der EG-Richtlinien (siehe Kon-
formitätserklärung). Bei einer nicht mit
uns abgestimmten Änderung des Gerä-
tes verliert diese Erklärung ihre Gültig-
keit. Eigenmächtige Veränderungen
am Gerät schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
Hinweise zur Gewährleistung
Grundsätzlich gelten die Bestimmun-
gen des Kaufvertrages. Schäden unter-
liegen nicht der Gewährleistung, wenn
sie auf die Nichtbeachtung der Vor-
schriften über die Pflege und Wartung
zurückzuführen sind. Wartungsarbeiten
sind von einer autorisierten Hako Servi-
cestelle durchzuführen und im "War-
tungsnachweis" zu bestätigen, das gilt
als Gewährleistungsnachweis.
Von der Gewährleistung ausgeschlos-
sen sind: Natürlicher Verschleiß und
Schäden durch Überbeanspruchung,
defekte Sicherungen, unsachgemäße
Behandlung oder unzulässige Ände-
rungen. Gewährleistungsansprüche er-
löschen außerdem, wenn an der
Maschine Schäden entstehen, die auf
von uns nicht ausdrücklich freigegebe-
ne Teile und Zubehör oder auf die
Nichtbeachtung von Wartungsvor-
schriften zurückzuführen sind.
Übernahme der Maschine
Sofort nach Ankunft der Maschine müs-
sen Sie feststellen, ob Transportschä-
den entstanden sind. Diese werden
Ihnen ersetzt, wenn Sie den Schaden
vom Transporteur sofort bestätigen las-
sen und die Schadensmeldung mit dem
Frachtbrief an unseren autorisierten
Vertriebspartner senden.
Entsorgung
Machen Sie das Gerät funktionsuntüch-
tig. Es darf keine Gefahrenquelle für
spielende Kinder darstellen.
Das Gerät den örtlichen Bestimmungen
entsprechend entsorgen. Wenden Sie
sich für weitere Informationen zur Be-
handlung und Wiederverwertung an Ih-
ren Hako-Vertragshändler, bei dem Sie
das Gerät erworben haben.
Gebrauchte Batterien mit dem Recyc-
lingzeichen enthalten wiederverwertba-
res Wirtschaftsgut. Die enthaltenen
Schwermetalle stellen aber gleichzeitig
eine große Gefahr für die menschliche
Gesundheit und die Umwelt dar. Batte-
rien niemals öffnen oder beschädigen.
Den Inhalt von Batterien nicht anfas-
sen, einatmen oder verschlucken. Ge-
sundheitsgefahr! Batterien nicht in die
Umwelt gelangen lassen. Gefahr der
Verseuchung von Boden und Wasser!
Gemäß der Kennzeichnung mit der
durchgestrichenen Mülltonne dürfen
diese Batterien nicht dem Hausmüll bei-
gegeben werden. Rücknahme und Ver-
wertung von Altbatterien sind gemäß §
6 und § 8 Batteriegesetz (BattG) mit
dem Hako Vertragshändler zu verein-
baren.
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