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de | Projektierung
HINWEIS!
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3.2
Grundlagen der Rohrprojektierung
Das Ansaugleitungsnetz ist so auszulegen, dass alle im Überwachungsbereich möglichen
Brände im Anfangsstadium erfasst werden können.
Die Anzahl der Ansaugöffnungen und der Aufbau des Rohrsystems richten sich nach der Größe
und Geometrie des Überwachungsbereichs. Das Rohrsystem ist entsprechend den
Projektierungsrichtlinien dieses Kapitels unter Berücksichtigung folgender Punkte zu
verlegen:
symmetrischer Aufbau
Das Rohrsystem ist bevorzugt symmetrisch aufzubauen, d. h.:
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asymmetrischer Aufbau
Muss das Rohrsystem aufgrund baulicher Gegebenheiten asymmetrisch ausgelegt werden
(siehe Bild 3.1), gelten folgende Bedingungen:
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Bild 3.1 zeigt beispielhaft ein U-Rohrsystem mit drei bzw. sechs Ansaugöffnungen und den
entsprechend Abschnitt 3.6 Standard-Rohrprojektierung berechneten Durchmessern der
Rauchansaugöffnungen.
F.01U.130.928 | 1.0 | 2009.11
Bei der Projektierung sind die Systemgrenzwerte gemäß
Abschnitt 3.5 Projektierungsgrenzwerte zu beachten.
Wählen Sie die Luftstromüberwachung und die damit verbundenen
Projektierungsgrenzen aus (siehe Abschnitt 3.3 Luftstromüberwachung) und überprüfen
Sie diese auf eine Einschränkung durch landesspezifische Vorschriften.
Weicht die Projektierung vor Ort von den im Folgenden aufgeführten Rohrprojektierungen
ab, so ist diese in jedem Fall durch Ansprechversuche auf die korrekte Erkennung einer
Störung und eines Brandes hin zu überprüfen. Gegebenenfalls ist eine
Sonderprojektierung erforderlich.
In der Betriebsanleitung nicht enthaltene Projektierungen sind anzufragen.
gleiche Anzahl von Ansaugöffnungen je Rohrleitungsast
gleiche Rohrleitungsastlängen (sollte ± 20% Abweichung nicht überschreiten)
gleicher Abstand zwischen benachbarten Ansaugöffnungen auf dem Rauchansaugrohr
(sollte ± 20% Abweichung nicht überschreiten).
Die Anzahl der Ansaugöffnungen sowie die Länge des kürzesten und längsten
Rohrleitungsastes des Rohrsystems dürfen ein Mengenverhältnis von 1:2 nicht
überschreiten.
Der Abstand zwischen benachbarten Ansaugöffnungen auf dem Rauchansaugrohr muss
gleich sein (sollte ± 20% Abweichung nicht überschreiten).
Die Durchmesser der Ansaugöffnungen werden für jeden Rohrleitungsast separat
bestimmt. Sie richten sich nach der Gesamtzahl der Ansaugöffnungen des jeweiligen
Rohrleitungsastes.
Betriebsanleitung
FCS-320-TM Ansaugrauchmelder
Bosch Sicherheitssysteme GmbH