5.2.3 Laden der Batterie
WARNUNG!
Explosionsgefahr durch entstehende Gase beim Laden
Die Batterie gibt beim Laden ein Gemisch aus Sauerstoff und Wasserstoff (Knallgas)
ab. Die Gasung ist ein chemischer Prozess. Dieses Gasgemisch ist hoch explosiv
und darf nicht entzündet werden.
Ladegerät und Batterie nur bei ausgeschaltetem Ladegerät und Flurförderzeug
verbinden oder trennen.
Ladegerät muss bezüglich Spannung, Ladekapazität und Batterietechnologie auf
die Batterie abgestimmt sein.
Kabel- und Steckverbindungen vor dem Ladevorgang auf sichtbare Schäden
prüfen.
Raum, in dem das Flurförderzeug geladen wird, ausreichend lüften.
Oberflächen der Batteriezellen müssen während des Ladevorgangs freiliegen, um
eine ausreichende Lüftung zu gewährleisten, siehe Betriebsanleitung des
Flurförderzeugs, Kapitel D, Batterie laden.
Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet
werden.
Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Flurförderzeugs dürfen sich im Abstand
von mindestens 2000 mm keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende
Betriebsmittel befinden.
Brandschutzmittel sind bereitzustellen.
Keine metallischen Gegenstände auf die Batterie legen.
Den Sicherheitsbestimmungen des Batterie- und des Ladestationsherstellers
unbedingt Folge leisten.
HINWEIS
Sachschaden durch falsches Laden der Batterie
Unsachgemäßes Laden der Batterie kann zu Überlastungen der elektrischen
Leitungen und Kontakte, unzulässiger Gasbildung und Austritt von Elektrolyt aus den
Batteriezelle führen.
Batterie nur mit Gleichstrom laden.
Alle Ladeverfahren nach DIN 41773 sind in der vom Hersteller freigegebenen
Ausprägung zulässig.
Batterie nur an für die Batteriegröße und Batterietyp zulässige Ladegeräte
anschließen.
Ladegerät ggf. vom Kundendienst des Herstellers auf seine Eignung prüfen lassen.
Grenzströme gemäß DIN EN 50272-3 im Gasungsbereich nicht überschreiten.
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