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Hinweise Zur Gewährleistung; Übernahme Der Maschine; Entsorgung - HAKO 7739.03 Betriebsanleitung

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Einführung
von uns in Verkehr gebrachten Ausfüh-
rung den einschlägigen grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforde-
rungen der EG-Richtlinien (siehe Kon-
formitätserklärung). Bei einer nicht mit
uns abgestimmten Änderung des Gerä-
tes verliert diese Erklärung ihre Gültig-
keit. Eigenmächtige Veränderungen
am Gerät schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
Diese Maschine ist nicht für die
Absaugung gesundheitsge-
fährlicher oder explosiver
Stäube geeignet!
Hinweise zur Gewährleistung
Grundsätzlich gelten die Bestimmun-
gen des Kaufvertrages. Schäden unter-
liegen nicht der Gewährleistung, wenn
sie auf die Nichtbeachtung der Vor-
schriften über die Pflege und Wartung
zurückzuführen sind. Wartungsarbeiten
sind von einer autorisierten Hako-Ser-
vice-Stelle durchzuführen und im "War-
tungsnachweis" zu bestätigen, das gilt
als Gewährleistungsnachweis. 
Von der Gewährleistung ausgeschlos-
sen sind: Natürlicher Verschleiß und
Schäden durch Überbeanspruchung,
defekte Sicherungen, unsachgemäße
Behandlung oder unzulässige Ände-
rungen. Gewährleistungsansprüche er-
löschen außerdem, wenn an der
Maschine Schäden entstehen, die auf
von uns nicht ausdrücklich freigegebe-
ne Teile und Zubehör oder auf die
Nichtbeachtung von Wartungsvor-
schriften zurückzuführen sind.
Übernahme der Maschine
Sofort nach Ankunft der Maschine müs-
sen Sie feststellen, ob Transportschä-
den entstanden sind.
Transportschäden werden Ihnen er-
setzt, wenn Sie den Schaden vom
Transportunternehmen sofort bestäti-
gen lassen und die Schadensmeldung
mit dem Frachtbrief an unseren autori-
sierten Vertragspartner einsenden.

Entsorgung

Machen Sie das Gerät funktionsuntüch-
tig. Es darf keine Gefahrenquelle für
spielende Kinder darstellen. Das Gerät
den örtlichen Bestimmungen entspre-
chend entsorgen. Wenden Sie sich für
weitere Informationen zur Behandlung
und Wiederverwertung an Ihren Hako
Vertragshändler, bei dem Sie die Ma-
schine erworben haben.
Gebrauchte Batterien mit dem Recyc-
lingzeichen enthalten wiederverwertba-
res Wirtschaftsgut. Die enthaltenen
Schwermetalle stellen aber gleichzeitig
eine große Gefahr für die menschliche
Gesundheit und die Umwelt dar. Batte-
rien niemals öffnen oder beschädigen.
Den Inhalt von Batterien nicht anfas-
sen, einatmen oder verschlucken. Ge-
sundheitsgefahr! Batterien nicht in die
Umwelt gelangen lassen. Gefahr der
Verseuchung von Boden und Wasser!
Gemäß der Kennzeichnung mit der
durchgestrichenen Mülltonne dürfen
diese Batterien nicht dem Hausmüll bei-
gegeben werden. Rücknahme und Ver-
wertung von Altbatterien sind gemäß
§ 6 und § 8 Batteriegesetz (BattG) mit
dem Hako Vertragshändler zu verein-
baren.
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Diese Anleitung auch für:

Scrubmaster e10

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