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Kontrollieren Sie, ob alle Teile sachgerecht montiert sind. Bei unsachgemäßer
Montage besteht Verletzungsgefahr.
Sicherheitshinweise für Zurrgurte
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Überprüfen Sie den Zurrgurt vor jedem Gebrauch auf mögliche Beschädigungen.
Verwenden Sie den Zurrgurt keinesfalls bei Bandschäden.
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Prüfen Sie mit aggressiven oder sonstigen die Verwendung gefährdenden Stoffen
behaftete oder verschmutzte Zurrgurte sorgfältig. Lassen Sie diese ggf. durch den
Hersteller prüfen.
Lassen Sie die Zurrgurte und alle Bauteile mindestens einmal pro Jahr durch einen
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Fachmann überprüfen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den
betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Prüfungen durch
einen Fachmann erforderlich werden.
Verwenden Sie den Zurrgurt keinesfalls bei:
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- Garnbrüchen oder Garnschnitten, insbesondere Kanteneinschnitten oder anderen
bedenklichen Verletzungen
- fehlender oder nicht mehr lesbarer Kennzeichnung
- Beschädigung der Verbindungen, Verformung durch Wärmeeinfluss (Reibung,
Strahlung)
- Schäden infolge der Einwirkung aggressiver Stoffe.
Verwenden Sie die Ratschen keinesfalls bei:
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- Anrissen, Brüchen oder erheblichen Korrosionserscheinungen bzw. -schäden
- Aufweitung > 5 % (5 % im Hakenmaul oder allgemeinen Verformungen)
- erkennbar bleibender Verformung an tragenden Teilen
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Reparaturen an Zurrgurten dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die
Kennzeichnung von Hersteller, Werkstoff und zulässiger Höchstzugkraft auf dem
Etikett eindeutig festzustellen ist. Sie dürfen nur vom Hersteller oder von ihm
beauftragten Personen durchgeführt werden. Diese müssen sicherstellen, dass die
nach der Reparatur wieder gebrauchsfertigen Zurrgurte die ursprünglich auf dem
Etikett angegebene zulässige Höchstzugkraft erreichen.
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