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Achtung
Änderungen und Modifikationen, die nicht ausdrücklich vom Hersteller
genehmigt werden, können das Recht zum Benutzen des Computers, das von
der Federal Communications Commission vergeben wird, nichtig machen.
Betriebsbedingungen
Dieses Gerät erfüllt Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Das Benutzen des Geräts ist
von folgenden Voraussetzungen abhängig: (1) Dieses Gerät erzeugt keine
schädlichen Störungen, und (2) das Gerät ist in der Lage, empfangene
Störungen aufzunehmen, einschließlich solcher Störungen, die eine
ungewünschte Operation verursachen.
Erklärung der Konformität für EU-Länder
Hiermit erklärt Acer, dass sich dieser/diese/dieses Notebook-PC Serie in
Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen
relevanten Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EC befindet. (Bitte finden Sie die
kompletten Zertifizierungsunterlagen unter: http://global.acer.com/products/
notebook/reg-nb/index.htm.)
Modem-Bestimmungen
TBR 21
Dieses Gerät wurde [Council Decision 98/482/EC - "TBR 21"] für
Einzelterminalverbindung zu einem PSTN (Public Switched Telephone Network)
zugelassen. Allerdings stellt diese Zulassung an sich, aufgrund der Unterschiede
zwischen den individuellen PSTNs, die in den unterschiedlichen Ländern
angeboten werden, keine vorbehaltslose Garantie für die erfolgreiche Funktion
an jedem PSTN-Termination Point dar. Falls Sie auf Probleme stoßen sollten,
wenden Sie sich zuerst an den Händler Ihres Geräts.
Liste zutreffender Länder
EU-Mitgliedstaaten Mai 2004: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die
Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Großbritannien, Estonien, Latvien,
Lithuanien, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei Republik,
Slowenien, Zypern und Malta. Die Benutzung ist zugelassen in Ländern der
europäischen Union sowie: Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein.
Das Gerät muss im Einklang mit den Bestimmungen und Beschränkungen des
entsprechenden Landes benutzt werden. Für weitere Informationen wenden
Sie sich bitte an die zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern.