VORSICHT
Die Bezüge der elektrisch beheizten Sitze weder mit Wasser noch mit ande-
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ren Flüssigkeiten reinigen - es besteht die Beschädigungsgefahr des Sitzhei-
zungssystems.
Staub von den Sitzbezügen regelmäßig mit einem Staubsauger absaugen.
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Elektrisch beheizte Sitze dürfen nicht durch das Einschalten der Heizung ge-
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trocknet werden.
Nicht auf nassen Sitzen sitzen - es besteht die Verformungsgefahr der Bezü-
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ge.
Die Sitze immer „von Naht zu Naht" reinigen.
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Sicherheitsgurte
Lesen und beachten Sie zuerst
Verschmutzte Sicherheitsgurte mit milder Seifenlauge waschen.
Groben Schmutz mit einer weichen Bürste entfernen.
ACHTUNG
Die Sicherheitsgurte dürfen zum Reinigen nicht ausgebaut werden.
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Die Sicherheitsgurte nie chemisch reinigen, da chemische Reinigungsmit-
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tel das Gewebe zerstören können.
Die Sicherheitsgurte dürfen nicht mit ätzenden Flüssigkeiten (Säuren
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u. Ä.) in Berührung kommen.
Vor dem Aufrollen müssen die Sicherheitsgurte vollständig getrocknet
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sein.
und
auf Seite 141.
Prüfen und Nachfüllen
Kraftstoff
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Tanken
Bleifreies Benzin
Dieselkraftstoff
Auf der Innenseite der Tankklappe ist der für Ihr Fahrzeug vorgeschriebene
Kraftstoff angegeben
» Abb. 124
VORSICHT
Den Kraftstoffbehälter niemals ganz leerfahren! Durch die unregelmäßige
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Kraftstoffversorgung kann es zu Fehlzündungen kommen - es besteht die Be-
schädigungsgefahr der Teile des Motors sowie der Abgasanlage.
Übergelaufenen Kraftstoff unverzüglich vom Fahrzeuglack entfernen - es be-
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steht die Gefahr von Lackschäden!
Erfolgte der Fahrzeugkauf nicht im Land des vorgesehenen Fahrzeugbet-
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riebs, dann ist die Information zu prüfen, ob im Land des Fahrzeugbetriebs der
vom Hersteller vorgeschriebene Kraftstoff angeboten wird. Es ist eventuell zu
prüfen, ob der Hersteller im zugehörigen Land nicht einen anderen Kraftstoff
für den Fahrzeugbetrieb vorschreibt. Wenn kein vorgeschriebener Kraftstoff
zur Verfügung steht, dann ist zu prüfen, ob es seitens des Herstellers zulässig
ist, das Fahrzeug mit einem anderen Kraftstoff zu betreiben.
auf Seite 144.
Prüfen und Nachfüllen
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