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Befüllvorschriften Österreich, Schweiz Und Belgien - Vaillant geoTHERM VWL 61/3 S Installationsanleitung

Vwl /3 s serie
Inhaltsverzeichnis

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b
Vorsicht!
Gefahr von Sachschäden durch Anreiche-
rung des Heizwassers mit ungeeigneten
Frost- oder Korrosionsschutzmitteln!
Frost- und Korrosionsschutzmittel können zu
Veränderungen an Dichtungen, Geräuschen
im Heizbetrieb und evtl. zu weiteren Folge-
schäden führen.
> Verwenden Sie keine ungeeigneten Frost-
und Korrosionsschutzmittel.
b
Vorsicht!
Beschädigungsgefahr durch Ablagerung von
Magnetit.
Bei Heizsystemen mit Stahlrohren, statischen
Heizflächen und / oder Pufferspeicheranlagen
kann es bei großen Wassermengen zur Bil-
dung von Magnetit kommen. Hier empfehlen
wir den Einsatz eines Magnetitfilters zum
Schutz der geräteinternen Pumpe.
> Positionieren Sie den Filter unbedingt
direkt im Bereich des Rücklaufs zur Wärme-
pumpe.
6.1.2
Befüllvorschriften Österreich, Schweiz und
Belgien:
> Beachten Sie zur Aufbereitung des Füll- und Ergän-
zungswassers die geltenden nationalen Vorschriften
und technischen Regeln.
Sofern nationale Vorschriften und technische Regeln
keine höheren Anforderungen stellen, gilt Folgendes:
> Sie müssen das Heizwasser aufbereiten,
– wenn die gesamte Füll- und Ergänzungswasser-
menge während der Nutzungsdauer der Anlage das
Dreifache des Nennvolumens der Heizungsanlage
überschreitet oder
– wenn die in den nachfolgenden Tabellen genannten
Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Installationsanleitung geoTHERM 0020083350_04
Befüllen des Heiz- und des Solekreises 6
Gesamt-
Gesamthärte bei kleinster Kesselheizfläche
heizleistung
20 l/kW
kW
mol/m
Keine Anforde-
< 50
rung oder < 3
1) bei Anlagen mit Umlaufwasserheizern und für Systeme mit
elektrischen Heizelementen
2) vom spezifischen Anlagenvolumen (Liter Nenninhalt/Heizleis-
tung; bei Mehrkesselanlagen ist die kleinste Einzel-Heizleis-
tung einzusetzen). Diese Angaben gelten nur bis zum 3fachen
Anlagenvolumen für Füll- und Ergänzungswasser. Wenn das
3fache Anlagenvolumen überschritten wird, muss das Was-
ser, genau wie bei Überschreitung der in Tabelle 6.3 genann-
ten Grenzwerte, gemäß Vorgaben der VDI behandelt werden
(Enthärten, Entsalzen, Härtestabilisierung oder Abschlam-
mung).
Tab. 6.3 Richtwerte für das Heizwasser: Wasserhärte
Merkmale des Heiz-
wassers
Elektrische Leitfähig-
keit bei 25 °C
Aussehen
pH-Wert bei 25 °C
Sauerstoff
1) Bei Aluminium und Aluminium-Legierungen ist der pH-Wert-
Bereich von 6,5 bis 8,5 eingeschränkt.
Tab. 6.4 Richtwerte für das Heizwasser: Salzgehalt
b
Vorsicht!
Gefahr von Sachschäden durch Anreiche-
rung des Heizwassers mit ungeeigneten
Frost- oder Korrosionsschutzmitteln!
Frost- und Korrosionsschutzmittel können zu
Veränderungen an Dichtungen, Geräuschen
im Heizbetrieb und evtl. zu weiteren Folge-
schäden führen.
> Verwenden Sie keine ungeeigneten Frost-
und Korrosionsschutzmittel.
> 20 l/kW
< 50 l/kW
3
3
mol/m
2
1)
Einheit
salzarm
salzhaltig
mS/cm
< 100
100 - 1500
frei von sedimentierenden
Stoffen
1)
8,2 - 10,0
8,2 - 10,0
mg/L
< 0,1
< 0,02
2)
> 50 l/kW
3
mol/m
0,02
1)
43

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