2.
Sicherheit
2.4.4
Personalauswahl, Personalqualifikation
Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Schleifmaschine arbeiten. Gesetzlich
zulässiges Mindestalter beachten!
Die Zuständigkeiten des Personals sind für das Inbetriebnehmen, Bedienen, Warten und
Instandsetzen klar festzulegen.
Personal, das sich in der Schulungs-, Einweisungs-, Ausbildungs- oder Einlernphase befindet,
nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Schleif maschine arbeiten lassen!
2.4.5
Maschinensteuerung
Nur geschultem und eingewiesenem Personal ist es erlaubt die Maschine einzuschalten.
2.4.6
Sicherheitsmaßnahmen im Normalbetrieb
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen. Schleifmaschine nur betreiben, wenn
alle Schutzeinrichtungen vorhanden und voll funktionsfähig sind.
Mindestens einmal pro Schicht die Schleifmaschine auf äußerlich erkennbare Schäden und
Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen überprüfen.
Eingetretene Veränderungen (einschließlich der des Betriebsverhaltens) sofort der zuständigen
Stelle bzw. Person melden. Schleifmaschine gegebenenfalls sofort stillsetzen und sichern.
Vor Einschalten der Schleifmaschine sicherstellen, dass niemand durch die anlaufende Maschine
gefährdet werden kann.
Bei Funktionsstörungen Schleifmaschine sofort stillsetzen und sichern. Störungen umgehend
beseitigen lassen.
2.4.7
Gefahren durch elektrische Energie
Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln dürfen nur von einer Elektrofachkraft,
den elektrischen Regeln entsprechend vorgenommen werden.
Mängel, wie z.B. beschädigte Kabel, Kabelverbindungen usw. müssen sofort von einer autorisier-
ten Fachkraft beseitigt werden.
2.4.8
Besondere Gefahrenstellen
Im Bereich von Nass-Schleifband, Lamellenschleifrad, Nass-Wellenschleifscheibe, Lamellenbürste
und Nass-Abziehscheibe besteht Quetschgefahr und Gefahr des Einzuges z.B. von Kleidung, Fin-
gern und Haaren. Geeignete persönliche Schutzaus rüstung ist zu tragen.
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