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Informelle Sicherheitsmaßnahmen; Personalauswahl, Personalqualifikation; Maschinensteuerung; Sicherheitsmaßnahmen Im Normalbetrieb - Knecht HV 203 Betriebsanleitung

Universalschleifarm | universal-bandschleifeinrichtung
Inhaltsverzeichnis

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2.
Sicherheit
2.4.3
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Schleifeinrichtungen aufzubewahren.
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemein gültigen sowie die örtlichen Regelungen zur
Unfall verhütung bereitzustellen und zu beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an den Schleifeinrichtungen müssen vollzählig und in gut
lesbarem Zustand sein.
2.4.4

Personalauswahl, Personalqualifikation

Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an den Schleifeinrichtungen arbeiten. Gesetzlich
zulässiges Mindestalter beachten!
Die Zuständigkeiten des Personals sind für das Inbetriebnehmen, Bedienen, Warten und
Instandsetzen klar festzulegen.
Personal, das sich in der Schulungs-, Einweisungs-, Ausbildungs- oder Einlernphase befindet,
nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an den Schleifeinrichtungen arbeiten lassen!
2.4.5

Maschinensteuerung

Nur geschultem und eingewiesenem Personal ist es erlaubt die Maschine einzuschalten.
2.4.6
Sicherheitsmaßnahmen im Normalbetrieb
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen. Schleifeinrichtungen nur betreiben, wenn
alle Schutzeinrichtungen vorhanden und voll funktionsfähig sind.
Mindestens einmal pro Schicht (oder pro Tag) die Schleifeinrichtungen auf äußerlich erkennbare
Schäden und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen überprüfen.
Eingetretene Veränderungen (einschließlich der des Betriebsverhaltens) sofort der zuständigen
Stelle bzw. Person melden. Schleifeinrichtungen gegebenenfalls sofort stillsetzen und sichern.
Vor Einschalten der Schleifmaschine sicherstellen, dass niemand durch die anlaufende Maschine
gefährdet werden kann.
Bei Funktionsstörungen Schleifmaschine sofort stillsetzen und sichern. Störungen umgehend
beseitigen lassen.
2.4.7

Gefahren durch elektrische Energie

Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln dürfen nur von einer Elektrofachkraft,
den elektrischen Regeln entsprechend, vorgenommen werden.
Mängel, wie z.B. beschädigte Kabel, Kabelverbindungen usw. müssen sofort von einer autorisier-
ten Fachkraft beseitigt werden.
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