4.
Transport
VORSICHT
4.1
Transportmittel
Für den Transport und das Aufstellen der Schleifmaschine nur ausreichend dimensionierte
Transportmittel mit mindestens 100 kg Tragkraft benutzen, z.B. LKW, Gabelstapler oder hydraulischer
Hub wagen.
Bei Verwendung eines Gabelstaplers oder Hubwagens mit der Gabel unter die Schleifmaschine
fahren.
Beim Transport ist auf den Schwerpunkt der Maschine zu achten. In Bild 3-1 und 3-2 wird der
Schwerpunkt (SP) angezeigt.
4.2
Transportschäden
Werden nach dem Abladen, bei der Abnahme der Lieferung, Schäden festgestellt, sofort die Firma
KNECHT Maschinenbau GmbH und die Spedition in Kenntnis setzen. Wenn erforderlich, muss
umgehend ein unabhängiger Sachverständiger hinzuge zogen werden.
Verpackung und Befestigungsbänder entfernen. Befestigungsbänder an der Schleifmaschine ent-
fernen. Verpackung umweltgerecht entsorgen.
4.3
Transport an einen anderen Aufstellungsort
Für den Transport an einen anderen Aufstellungsort beachten, dass der Platzbedarf eingehalten
wird (siehe Kapitel 3.2).
Am neuen Aufstellungsort muss ein zulässiger Elektroanschluss vorhanden sein.
Schleifmaschine muss fest und sicher stehen.
VORSICHT
Für den Transport müssen die dafür gültigen örtlichen Sicherheits-
und Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden.
Schleifmaschine nur mit den Maschinenfüßen nach unten transportieren.
Installationen an der elektrischen Anlage dürfen nur von einer
autorisierten Fachkraft oder unserem Kundendienst vorgenommen
werden. Die dafür gültigen örtlichen Sicherheits- und Unfall v er hütungs-
vor schrif ten beachten.
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