10.1
Zusätzliche Informationen
Alle weiterführenden Arbeiten, die sich aus den Pflichtarbeiten bzw. aus den empfohlenen Arbeiten ergeben, sind
gesondert zu beauftragen und werden gesondert verrechnet.
In Abhängigkeit von lokalen Einsatzbedingungen können in Ihrem Land abweichende Serviceintervalle gelten.
10.2
Pflichtarbeiten
Funktion der elektrischen Anlage kontrollieren.
Batterie kontrollieren und laden.
Bremsbeläge der Vorderradbremse kontrollieren. (
Bremsbeläge der Hinterradbremse kontrollieren. (
Bremsscheiben kontrollieren. (
Bremsleitungen auf Beschädigung und Dichtheit kontrollieren.
Bremsflüssigkeitsstand der Hinterradbremse kontrollieren. (
Leerweg am Fußbremshebel kontrollieren. (
Rahmen kontrollieren.
(
Schwingarm kontrollieren.
Schwingarmlager auf Spiel kontrollieren.
Schwenklager auf Spiel kontrollieren.
Reifenzustand kontrollieren. (
Reifenluftdruck kontrollieren. (
Radlager auf Spiel kontrollieren.
Radnaben kontrollieren.
Felgenschlag kontrollieren.
Speichenspannung kontrollieren. (
Kette, Kettenrad, Kettenritzel und Kettenführung kontrollieren. (
Kettenspannung kontrollieren. (
Alle beweglichen Teile (z. B. Seitenständer, Handhebel, Kette, ...) schmieren und auf
Leichtgängigkeit kontrollieren.
Flüssigkeitsstand der hydraulischen Kupplung kontrollieren/berichtigen. (
Bremsflüssigkeitsstand der Vorderradbremse kontrollieren. (
Leerweg am Handbremshebel kontrollieren. (
Steuerkopflagerspiel kontrollieren. (
Zündkerze und Zündkerzenstecker wechseln.
Membrangehäuse, Membran und Ansaugflansch kontrollieren.
Getriebeöl wechseln.
(
Alle Schläuche (z. B. Kraftstoff, Kühl, Entlüftungs, Drainageschläuche, ...) und
Manschetten auf Risse, Dichtheit und korrekte Verlegung kontrollieren.
Frostschutz und Kühlflüssigkeitsstand kontrollieren. (
Kabel auf Beschädigung und knickfreie Verlegung kontrollieren.
Bowdenzüge auf Beschädigung, knickfreie Verlegung und Einstellung kontrollieren.
(150 XC‑W US)
S. 91)
S. 97)
S. 89)
S. 94)
S. 83)
(
S. 83)
S. 104)
S. 104)
S. 105)
S. 79)
S. 88)
S. 66)
S. 130)
S. 115)
alle 10 Betriebsstunden bei Sporteinsatz
alle 40 Betriebsstunden
alle 20 Betriebsstunden
einmalig nach 5 Betriebsstunden
einmalig nach 1 Betriebsstunde
S. 95)
S. 80)
S. 85)
S. 90)
10 SERVICEPLAN
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