Durch Auflagen des Basisfahrzeugherstellers und die Fest-
legung des sog. D-Wertes der Anhängevorrichtung sind
keine weiteren Auflastungen der Anhängelasten möglich.
Bei einer Erhöhung des technisch zulässigen Gesamt-
gewichtes reduziert sich die Anhängelast. Auch in dem Fall
lässt sich die Anhängelast nicht wieder auflasten.
3.5 Anbauten
Eintragung von Zubehör in die Zulassungsdokumente
• Lassen Sie Ihre Anbauten von Ihrem HOBBY-Fachhändler
montieren.
• Fahren Sie mit Ihrem Reisemobil bei einer Sachverstän-
digenorganisation oder einem Technischen Dienst (z.B. TÜV/
DEKRA) vor.
• Die Sachverständigenorganisation nimmt die Anbauten ab
und erstellt ein entsprechendes Gutachten.
• Mit dem Gutachten und der Zulassungsbescheinigung Teil I
gehen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsbehörde).
Sie überträgt die Änderung in das Zulassungsdokument.
Im Ausland ggf. nationale Regelungen beachten.
Bitte vergessen Sie nicht, dass Anhängekupplung, Motor-
radhalterung, Luftfederung und/oder zusätzliche Federblät-
ter eintragungspflichtig sind.
Bitte beachten Sie, dass sich die Zuladung Ihres Reisemo-
biles durch die Montage von Zubehör reduziert.
3. Fahrwerk
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